Corona-Pandemie
Ausgangsbeschränkungen gelten auch rund um Ostern

08.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:32 Uhr
−Foto: n/a

Die Bayerische Polizei wird die zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordneten Ausgangsbeschränkungen auch rund um Ostern konsequent kontrollieren. Bei den Kontrollen setzt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf Augenmaß und Fingerspitzengefühl.

Bayern. „Die Freiheit der Menschen ist ein überragendes Gut, niemand soll in Bayern das Gefühl haben, er würde unnötig gegängelt.“ Im Zentrum aller Bemühungen stehe stets der Schutz vor Infektionen. „Es spricht daher überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt“, stellte Herrmann nochmals richtig. „Es spielt für das Infektionsrisiko auch keinerlei Rolle, ob jemand dabei ein Buch oder eine Zeitung liest oder etwa ein Eis isst“, machte Herrmann deutlich. Dasselbe gelte für ein Sonnenbad im Park oder auf einer Wiese. „Entscheidend ist am Ende des Tages, Gruppenbildungen zu vermeiden und mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen zu wahren“, so Bayerns Innenminister.

Sogenannte Corona-Partys, Grillfeiern im Park oder sonstige Gruppenbildungen außerhalb des eigenen Haustands sind nach Herrmanns Worten weiterhin nicht erlaubt. Den allermeisten Menschen sei nach dem gesunden Menschenverstand völlig klar, welche Situationen unbedingt zu meiden sind. „Nach wie vor halten sich die Allermeisten vorbildlich an die bestehenden Beschränkungen“, lobte der Innenminister. Wer sich dagegen bewusst über die Regeln hinwegsetze und damit sich und andere gefährde, müsse weiterhin mit saftigen Geldbußen rechnen.

Regensburg