Justiz
Verfassungsgerichtsurteil zur Sterbehilfe – Klägerin aus Neumarkt zeigt sich erleichtert

26.02.2020 | Stand 01.08.2023, 11:17 Uhr
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwochvormittag, 6. Februar, das Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland gekippt hat, zeigt sich Dr. Susanne Vogel erleichtert. Die Neumarkter Ärztin war einer der Kläger gegen den reformierten Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch.

Neumarkt . Das ärztliche Tun sei vom Strafgesetzbuch wieder freigegeben, sagte Vogel am Nachmittag dem Bayerischen Rundfunk (Bayern 1 / Studio Niederbayern/Oberpfalz). Nun gebe es eine „große Rechtssicherheit“ für die Ärzte. Die 62-Jährige zeigte sich sehr erstaunt, wie eindeutig das Bundesverfassungsgericht urteilte. Für ihre ärztliches Tun werde sich nichts ändern, die Ärztin sei aber beeindruckt vom Erleben des demokratischen Rechtsstaats. Vor gut einem Jahr war sie bereits zwei Tage zur Anhörung ihrer Klage in Karlsruhe. Jetzt allerdings beginne eine große Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland, schätzt die Palliativärztin, die auf der Palliativstation in Neumarkt rund 350 Patienten im Jahr begleitet. Sie ist bereits seit knapp 20 Jahren Palliativmedizinerin. Letztendlich müsse sich jeder Gedanken darüber machen, sagte Vogel bereits im Vorfeld des Urteils. Die Fälle, die von Sterbehilfe betroffen seien, seien aber ein sehr kleiner Prozentsatz der Patienten, so Vogel, vor allem sehr selbstbestimmte Menschen, die über alles in ihrem Leben eine Kontrolle haben wollten, so auch über ihren Tod.

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