Durchsuchungen
Verdacht der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung – zwölf Personen festgenommen

14.02.2020 | Stand 31.07.2023, 20:41 Uhr
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Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 5 Satz 1 StGB).

Bayern/Deutschland. Die Bundesanwaltschaft ließ daher am Morgen, 14. Februar, aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich fünf Personen im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken. Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung verfügen.

Vor diesem Hintergrund haben mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnungen befasste Landeskriminalämter auch Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen. Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt, unter dessen Federführung die heutigen Maßnahmen durchgeführt worden sind.

Update

Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen den deutschen Staatsangehörigen Werner S. , en deutschen Staatsangehörigen Michael B., den deutschen Staatsangehörigen Thomas N. sowie den deutschen Staatsangehörigen Tony E. vorläufig festnehmen lassen. Ihnen wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Wegen Verdachts der Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden zudem der deutsche Staatsangehörige Thorsten W., der deutsche Staatsangehörige Ulf R., der deutsche Staatsangehörige Wolfgang W., der deutsche Staatsangehörige Markus K., der deutsche Staatsangehörige Frank H., der deutsche Staatsangehörige Marcel W., der deutsche Staatsangehörige Stefan K. sowie der deutsche Staatsangehörige Steffen B. vorläufig festgenommen.

Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse haben sich die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor: Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.

Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.

Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des Freitags oder Samstags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Regensburg