Das alles ändert sich
Masern-Impfpflicht, Bonpflicht und mehr – 2020 gibt’s wieder viel Neues

01.01.2020 | Stand 31.07.2023, 16:59 Uhr
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Autofahrern droht ein verschärfter Bußgeld-Katalog. Für jeden Kauf und jede Leistung braucht’s einen Beleg ...

REGENSBURG Nicht alles, aber vieles neu macht der Jahreswechsel. Manches, wie die Belegpflicht und die Pflicht zur Masern-Impfung, ist schwer umstritten. Wenn’s um steigende Gehälter für Azubis oder Zuschüsse vom Staat geht, hat wohl keiner was dagegen. Hier unser Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Mindestlohn und Gehalt für Lehrlinge steigen

Ab dem 1. Januar 2020 sind 9,35 Euro pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,19 Euro. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Wiederbeschäftigung. Für alle, die ab 2020 eine Ausbildung beginnen, gibt es eine Mindestvergütung von 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr (ab 2021: 550 Euro, 2022: 585 Euro, 2023: 620 Euro).

Neuer Bußgeldkatalog

Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird teurer. Wer dort parkt, zahlt 55 Euro (bisher: 20 Euro). Radfahrer und E-Scooter-Fahrer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (außerorts zwei Metern) überholt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen nur mit Schritttempo abbiegen. Sonst: 70 Euro und ein Punkt.

Pflegekosten

Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich ab 1. Januar 2020 nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Unterhaltspflichtigem – also für jedes Kind. Das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht eingerechnet.

Masern-Impfpflicht

Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, in der Kindertagespflege sowie in Gemeinschaftsunterkünften betreut werden oder dort arbeiten, müssen zukünftig gegen Masern geimpft oder immun sein. Das gilt ab 1. März 2020. Eltern, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Mehr Zuschuss für Zahnersatz

Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz. Dann gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent (bislang 50 Prozent) der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft über fünf Jahre lang die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt nachweist, kann sich damit insgesamt 70 Prozent der Zahnarzt-Rechnung ersparen. Bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft sind sogar 75 Prozent möglich.

Belegpflicht

Der Kassenbon wird ab Januar 2020 Pflicht! Einzelhändler müssen Kunden fortan bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Hintergrund: Mit einem ganzen Maßnahmenpaket will der Gesetzgeber Manipulationen mit elektronischen Kassensystemen vorbeugen und Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Kunden müssen den Bon allerdings nicht mitnehmen.

Schutz vor Drittanbietern

Abbuchungen auf der Handyrechnung, die man sich nicht erklären kann, sollen ab 1. Februar 2020 der Vergangenheit angehören: Mit neuen Regeln für das Abrechnen von sogenannten Drittanbieterleistungen bekämpft die Bundesnetzagentur Abo-Fallen.

Zuschüsse für energetische Sanierung

Wer zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 zum Beispiel Fenster austauscht, Wände dämmt oder das Dach erneuert, soll 20 Prozent der Aufwendungen (bis maximal 40.000 Euro pro Objekt) steuerlich absetzen können. Das Gesetz gilt nur für selbst genutzte Immobilien und muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Geringere Mehrwertsteuer

Um die Bahn attraktiver zu machen, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent sinken. Eine geringere Mehrwertsteuer soll es auch für E-Books, digitale Zeitungen und Damen-Hygieneartikel (Tampons, Binden usw.) geben.

Soldaten fahren gratis Bahn

Ab dem 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten in der zweiten Klasse nutzen.

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