Tierseuche
Afrikanischen Schweinepest in den europäischen Nachbarstaate – Bayern intensiviert Präventionsmaßnahmen

12.12.2019 | Stand 31.07.2023, 14:25 Uhr
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Aufgrund der aktuellen Seuchenlage bei der Afrikanischen Schweinepest in den europäischen Nachbarstaaten intensiviert Bayern seine Präventionsmaßnahmen.

BAYERN Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am Donnerstag, 12. Dezember, in München: „Das Bayerische Umweltministerium beobachtet die aktuelle Situation genau und steht in engem Austausch mit der EU, dem Bund sowie den Nachbarstaaten. Bayern bereitet sich intensiv vor. Zum Schutz der bayerischen Tierhalter hat die Staatsregierung frühzeitig ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet. Wir tun alles, um den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Bayern zu verhindern. Um unsere Behörden vor Ort bestmöglich auf alle Szenarien vorzubereiten, haben wir unseren Rahmenplan neu aufgelegt und an die aktuelle Lage angepasst. Mit dem Rahmenplan ist ein bayernweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sichergestellt. Die Neuauflage gibt den Behörden das erforderliche rechtliche und technische Werkzeug an die Hand, um schnellstmöglich die von der EU geforderten Bekämpfungsmaßnahmen effektiv umsetzen zu können. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Tierärzten, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Jägern und Verbänden.“ Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

Der Rahmenplan bündelt alle notwendigen Informationen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der ASP. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Festlegung der erforderlichen Restriktionszonen, zur Organisation und Durchführung der gezielten Suche nach verendeten ASP-infizierten Wildschweinen sowie zur Untersagung der Jagdausübung im betroffenen Gebiet. Mit Tierseuchenübungen teils mit anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten erproben die bayerischen Behörden die Vorgaben des Rahmenplans in der Praxis und bereiten sich auf einen etwaigen Ausbruch vor.

Um die Einschleppung der ASP nach Bayern zu verhindern, werden zudem die bereits bewährten Präventionsmaßnahmen fortgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Fortführung der jagdlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschweindichte. In Bayern stehen für ein entsprechendes Anreizprogramm zur intensiven Bejagung 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Verendet aufgefundene, verunfallte oder auffällig erlegte Wildschweine werden zudem im Sinne eines Frühwarnsystems auf ASP-Viren untersucht, um einen möglichen Ausbruch rasch zu erkennen. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung. Das Bayerische Umweltministerium hat dazu ein Merkblatt in 18 Sprachen herausgegeben, das sich insbesondere an Reisende, Transporteure, Berufskraftfahrer, Jäger und Saisonarbeitskräfte richtet.

Sollte die ASP in Deutschland ausbrechen, müssen nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben sogenannte ASP-Restriktionszonen um das betreffende Gebiet festgelegt werden – mit entsprechenden tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus käme es zu Handelsbeschränkungen bei Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus diesen Zonen. Bayern wäre deshalb bei einem Ausbruch der ASP in einem anderen Bundesland zunächst nicht unmittelbar betroffen. Allerdings kann es bereits im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in Deutschland aufgrund bestimmter Handelsvorgaben von Drittstaaten zu Exportbeschränkungen von Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus Deutschland in diese Staaten kommen.

Die ASP ist in mehreren europäischen Staaten nachgewiesen worden, aktuell insbesondere in Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei und Serbien sowie im Baltikum, in Russland und der Ukraine. Darüber hinaus tritt die ASP auch in Asien, insbesondere in China, auf. In Deutschland ist bislang kein Fall der ASP festgestellt worden.

Der Rahmenplan, weitere Informationen sowie das mehrsprachige Merkblatt zum Thema ASP sind im Internet abrufbar unter www.stmuv.bayern.de sowie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.

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