Justiz
Härtere Strafen für antisemitische Straftaten als „klares Zeichen gegen Judenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass“

30.11.2019 | Stand 02.08.2023, 20:42 Uhr
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 29. November, mit breiter Mehrheit einem bayerischen Gesetzesantrag zur Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten zugestimmt.

BAYERN Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Ich freue mich sehr, dass die Länderkammer heute ein so klares Zeichnen gegen Judenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass gesetzt hat. Antisemitische Straftaten sind nicht nur Angriffe auf einzelne Menschen jüdischen Glaubens. Sie sind immer zugleich auch ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung, auf unsere Werte, auf unseren Rechtsstaat, auf unsere Demokratie insgesamt. Auf solche Taten muss unser Rechtsstaat eine unmissverständliche Antwort geben: Wo sich antisemitische Anschauungen in Straftaten niederschlagen, müssen die Täter härter bestraft werden.“

Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, die allgemeine Regelung zur Strafzumessung in § 46 des Strafgesetzbuches (StGB) zu ergänzen. Bislang werden antisemitisch motivierte Taten unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in § 46 StGB erfasst. Künftig sollen „antisemitische“ Beweggründe als eigener Strafzumessungsgesichtspunkt genannt werden. Eisenreich: „Im Gesetz soll künftig ausdrücklich verankert sein, dass eine antisemitische Motivation deliktsunabhängig bei allen Taten strafschärfend wirkt. Damit wollen wir auch eine klare Wertentscheidung des Gesetzgebers dokumentieren.“

Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich auch die Bundesjustizministerin dafür ausspricht, das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten künftig im Strafgesetzbuch stärker zu betonen“, so Eisenreich abschließend. „Unser Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch.“

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