Härtere Strafen gefordert
Klares Zeichen gegen Judenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass

10.11.2019 | Stand 02.08.2023, 21:06 Uhr
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Bayerns Justizminister Georg Eisenreich setzt sich im Bundesrat dafür ein, im Strafgesetzbuch das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten künftig stärker zu betonen. Dazu legt er der Länderkammer heute einen Gesetzentwurf vor.

BAYERN Eisenreich: „Jüdinnen und Juden in Deutschland erleben immer häufiger Hass und Aggression. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Es ist unsere Verantwortung, den Judenhass an den Rändern und in der Mitte unserer Gesellschaft sowie auch in Teilen der zu uns gekommenen Migranten zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Dazu ist notwendig, auch gesetzgeberisch aktiv zu werden und ein klares Zeichen zu setzen: Wo sich antisemitische Anschauungen in Straftaten niederschlagen, müssen die Täter härter bestraft werden.“

Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, die allgemeine Regelung zur Strafzumessung in § 46 des Strafgesetzbuches zu ergänzen. „Wir wollen ausdrücklich im Gesetz verankern, dass eine antisemitische Motivation bei allen Taten strafschärfend wirkt“, so Eisenreich. Bislang werden antisemitisch motivierte Taten unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in den Regelungen zur Strafzumessung erfasst. „Das reicht nach meiner Überzeugung aber nicht aus. Wir müssen unsere gemeinsamen Werte unmissverständlich im Gesetz dokumentieren und kommunizieren. Künftig sollen daher ‚antisemitische‘ Beweggründe als eigener Strafzumessungsgesichtspunkt im Strafgesetzbuch genannt werden“, so der bayerische Justizminister.

Eisenreich abschließend: „Antisemitische Straftaten sind nicht nur Angriffe auf einzelne Menschen jüdischen Glaubens. Sie sind immer zugleich auch ein Angriff auf unsere Werte, auf unseren Rechtsstaat, auf unsere Demokratie insgesamt. Umso wichtiger ist es, dass wir ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass setzen“, so Eisenreich abschließend.

Regensburg