Revisionsverfahren beginnt
Urteilsbegründung im ersten Wolbergs-Prozess füllt fast 1.000 DinA-4-Seiten

31.10.2019 | Stand 03.08.2023, 0:37 Uhr
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Auf 975 DinA-4-Seiten hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg ihr am 3. Juli verkündetes Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl begründet.

REGENSBURG Der Bauträger und sein früherer Mitarbeiter waren nach 59 Hauptverhandlungstagen wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen (Volker Tretzel) bzw. einem Fall (Franz W.) sowie wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in fünf Fällen zu Bewährungs- (Volker Tretzel) bzw. Geldstrafen (Franz W.) verurteilt worden. Von einer Bestrafung des Oberbürgermeisters wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme hatte das Gericht abgesehen. Von allen übrigen Vorwürfen waren die Angeklagten freigesprochen worden, Norbert Hartl vollständig. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und sämtliche Ange-klagten – bis auf Norbert Hartl – hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Die Endfassung des schriftlich begründeten Urteils wurde am Mittwoch, 30. Oktober, von den beteiligten Berufsrichterinnen und -richtern unterzeichnet. Nächster Schritt ist die Zustellung von Urteilsausfertigungen an die Revisionsführer, die danach einen Monat lang Zeit haben, ihre Revisionsbegründungen beim Landgericht Regensburg einzureichen. Wenn dies form- und fristgerecht geschieht, gestaltet sich der weitere Verfahrensgang bei gewöhnlichem Verlauf wie folgt: Die Revisionsbegründungen werden den jeweiligen Rechtsmittelgegnern zur Abgabe möglcher Gegenerklärungen zugestellt. Nach Eingang der Gegenerklärungen, spätestens nach Ablauf der dafür geltenden Wochenfristen, ordnet die Vorsitzende die Übersendung der Ak-ten an das Revisionsgericht an. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Die Aktenübersendung obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Regensburg leitet die Akten über die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem Generalbundesanwalt zu, der sie dann zusammen mit seinem Antrag dem Bundesgerichtshof vorlegt. Zu den Ausführungen im Rahmen der Vorlage erhält die Verteidigung rechtliches Gehör. Den restlichen Ablauf des Revisionsverfahrens bestimmt der Bundesgerichtshof. Wann mit einer Entscheidung des Revisionsgerichts gerechnet werden kann, lässt sich nicht prognostizieren.

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