Großes Medieninteresse
Wolbergs-Prozess startet mit einem Antrag auf Einstellung

01.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
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Endet das Verfahren „Wolbergs 2“, also der zweite Prozess gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Regensburg schon, bevor es richtig begonnen hat? Dies wünscht sich zumindest Wolbergs‘ Anwalt, Dr. Peter Witting aus München. Er hat am ersten Prozesstag, 1. Oktober, einen Antrag gestellt, das Verfahren einzustellen. Eine Entscheidung hierzu ist noch nicht gefallen.

REGENSBURG Auch am ersten Tag des zweiten Prozesses gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte war das Medieninteresse groß. Als Wolbergs den Saal 104 am Landgericht Regensburg betrat, sah er sich einem Blitzlichtgewitter gegenüber. Wolbergs wirkte angespannt, in sich gekehrt. Auch wenn er die Situation bereits kennt, saß er doch während des ersten Prozesses mehr als 60 Tage auf der Anklagebank, so ist der neuerliche Prozess doch wieder Grund für Anspannung.

Rund eineinhalb Stunden benötigten die beiden Staatsanwälte – Jürgen Kastenmeier und Wolfgang Voit – um die drei Anklagen gegen Joachim Wolbergs sowie drei Personen aus der Immobilienbranche zu verlesen. Vieles wiederholt sich – dass es um Baugenehmigungen geht, dass Spenden an den SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden geflossen sind, dass es zahlreiche Gespräche gegeben hat. Immer wieder fällt die Formulierung „zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt“. Bei manchen, für die Staatsanwaltschaft relevanten Vorgängen scheint es nicht möglich zu sein, diese einem konkreten Tag zuzuordnen.

Konkret geht es um Bauvorgaben in den Gebieten „Auf der Platte“ im Stadtwesten sowie am „Nördlichen Rübenhof“ und im Bereich der Schlämmteiche auf dem ehemaligen Gelände der Zuckerfabrik im Stadtosten. Bei allen Gebieten soll sich Wolbergs besonders dafür eingesetzt haben, dass es zu Baugenehmigungen kommt. Im Gegenzug seien Spenden der jeweils betroffenen Firmen an den SPD-Ortsverein Stadtsüden geflossen. Am Ende der Anklageschriften stehen die Vorwürfe der Bestechung und der Bestechlichkeit sowie der Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme.

Für Anwalt Dr. Peter Witting sind das alles Vorwürfe, die aus dem selben Lebenskreis stammen wie schon die im ersten Verfahren. Das hatte auch die Kammer zunächst so gesehen und ein Verfahren nicht zugelassen, das OLG Nürnberg hob diese Nicht-Zulassung auf, der Fall kommt nun zur Anklage. Wenn es nach Witting geht, ist der Prozess aber schnell vorbei, er stellte einen Antrag auf Einstellung, die Begründung dieses Antrages dauert an.

Der Pressesprecher des Landgerichtes, Thomas Polnik, konnte am Mittag keine Prognose abgeben, wie es nun genau weitergeht. Sollte die Kammer zum Entschluss kommen, dass ein Befassungsverbot besteht, wäre der Prozess zu Ende. Womöglich fällt diese Entscheidung aber auch erst am 16. Oktober, dem zweiten Verhandlungstag.

Regensburg