30 Hauptverhandlungstage
„Bayern-Ei“-Prozess startet in Regensburg – Körperverletzung mit Todesfolge?

30.09.2019 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
−Foto: Foto: Evgeny Karandaev/123rf.com

Ab Montag, 30. September, muss sich der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens „Bayern-Ei“ mit Sitz in Aiterhofen im Landkreis Straubing-Bogen vor dem Landgericht in Regensburg verantworten. Nach einem europaweiten Ausbruch von Salmonellen-Infektionen hatte man den Erreger auf das Unternehmen eingrenzen können. Einer der Erkrankten, ein 1919 geborener Österreicher, starb am 3. September 2014 an den Folgen der Infektion.

REGENSBURG Am Landgericht Regensburg laufen die Vorbereitungen für diesen Mammut-Prozess – 30 Hauptverhandlungstage und 13 Reservetage sind angesetzt, am 27. März 2020 könnte ein Urteil fallen. Zeitgleich startet der zweite Prozess gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, was die Koordinierung der Prozesstage, insbesondere die Saalbelegung, besonders wichtig macht.

Der 1971 geborene Angeklagte im Fall „Bayern-Ei“ saß vom 18. August 2015 bis zum 4. Mai 2016 in Untersuchungshaft. Langwierige Ermittlungen waren nötig – Mitte 2017 wurde zum Beispiel seitens des Landgerichtes Regensburg die Einholung eines infektiologischen Gutachtens angeordnet. Es sollte geklärt werden, ob der Tod des Österreichers auf Eier aus dem Hause „Bayern-Ei“ zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift nun genau davon aus: Eierhaltige Speisen, die der Senior über „Essen auf Rädern“ bezog, waren mit Eiern aus Niederharthausen gefertigt worden, der Salmonellenstamm sei eindeutig belegt worden. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tatsache, dass jemand nach dem Verzehr der verseuchten Lebensmittel verstorben ist, als Körperverletzung mit Todesfolge. Die weiteren Anklagepunkte lauten auf gewerbsmäßigen Betrug.

Der Prozess beginnt am 30. September um 9.30 Uhr in Saal 104 des Gerichtes in Regensburg.

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