Fördermittelt
Freistaat stellt 2,2 Millionen Euro für Bayerns Tierheime zur Verfügung

02.08.2019 | Stand 04.08.2023, 6:52 Uhr
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Die Unterstützung von Tierheimen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz in der Fläche. Das Bayerische Umweltministerium fördert deshalb Tierheime in Bayern in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt 2,2 Millionen Euro.

BAYERN Förderanträge können ab 1. August gestellt werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Tierschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Der Freistaat unterstützt die wertvolle Arbeit der Tierheime und ihrer meist ehrenamtlichen Helfer mit einem neuen Förderprogramm. Wir wollen den Tierheimen insbesondere bei anstehenden Bau- und Sanierungsvorhaben kräftig unter die Arme greifen. Damit beschleunigen wir bauliche Maßnahmen und schaffen finanzielle Planbarkeit. So verbessern wir die Infrastruktur der Tierheime und helfen damit den Tieren sowie den vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern.“

Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms Vorhaben für eine verbesserte Unterbringung von Heimtieren. Ferner ist die Bezuschussung laufender Ausgaben für die Vermittlungstätigkeit der Tierheime möglich. Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige und angemessene finanzielle Unterstützung der betreffenden Tierheime durch die zuständigen Kommunen. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, mit denen die Vermehrung herrenloser Katzen in Bayern weiter eingedämmt wird. Die Förderrichtlinie wird zum 1. August 2019 in Kraft gesetzt. Das Förderverfahren wird einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut.

Tierheime übernehmen wichtige Aufgaben. Sie tragen insbesondere durch die Aufnahme von Fundtieren, herrenlosen Tieren und Tieren, die von ihren Haltern aus verschiedensten Gründen abgegeben werden, dazu bei, die Behörden zu entlasten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Förderanträge sind auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.stmuv.bayern.de sowie der Regierung von Oberfranken unter www.regierung.oberfranken.bayern.de abrufbar.

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