Kaum Regeln für Unbegleitete
Messerattacke von der Maxstraße – Stadt Regensburg hat die Vormundschaft über Opfer und Täter!

16.05.2019 | Stand 13.09.2023, 3:26 Uhr
−Foto: n/a

Ein 14-jähriger Asylbewerber sticht einen 15-jährigen Landsmann nieder – beide standen unter Obhut des Jugendamts.

REGENSBURG Dieser Fall erschütterte die Stadt, und doch wirkt es so, als sei eine Woche nach dem brutalen Übergriff eines erst 14 Jahre alten Flüchtlings auf einen 15-jährigen Landsmann alles beim Alten: Am Montag, 6. Mai, gegen 21.30 Uhr kam es offenbar zu einem Streit zwischen den beiden jungen Männern. Der Jüngere zog ein Messer, davon geht die Polizei zwischenzeitlich aus, und stach es dem Landsmann in den Torso. Freunde brachten den Schwerverletzten in ein nahes Krankenhaus.

Dort musste der junge Mann notoperiert werden. Das Krankenhaus rief den Betreuer des jungen Mannes an, der wiederum verständigte die Polizei.

Bereits letzte Woche hatte das Wochenblatt die Stadt gefragt, welchen Status die beiden jungen Männer eigentlich haben. Nur beim Opfer gab die Behörde bislang Auskunft: Sie bestätigte, dass der 15-jährige Syrer ein sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist. Die Vormundschaft liegt beim Jugendamt der Stadt Regensburg. Das bedeutet: Das Amt nimmt die Stelle des Erziehungsberechtigten ein. Auf beharrliche Nachfrage bestätigte nun Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra am Montag: „Auch für den 14-jährigen mutmaßlichen Täter besteht eine Vormundschaft der Stadt.“ Demnach ist die Behörde für ihn verantwortlich.

Doch wie kann es überhaupt sein, dass Opfer und Täter zu der Uhrzeit in der Nähe des Bahnhofs in Streit gerieten? Das Jugendschutzgesetz gibt darauf keine Antwort. Unter 16-Jährigen ist es demnach nur verboten, sich ohne Begleitung von Erwachsenen in Diskotheken oder Gaststätten aufzuhalten. Auch für Kinofilme gibt es Beschränkungen nach 22 Uhr.

Aus den Tatumständen ergeben sich Fragen: Wer hat den 14-jährigen mutmaßlichen Täter zur Tatzeit als Aufsicht begleitet? Wenn niemand mit dabei war: wieso nicht? Dürfen Minderjährige, die unter Obhut der Stadt stehen, abends allein am Bahnhof unterwegs sein?

„Die Ausgehregeln werden von den zuständigen Einrichtungen und Vormundschaften festgelegt“, antwortet die Stadt lapidar auf diese Fragen. Insgesamt 93 unbegleitete Flüchtlinge betreut die Stadt, 80 davon sind zwischenzeitlich bereits volljährig. Bei 30 davon besteht eine Vormundschaft der Stadt, sowohl mutmaßlicher Täter, als auch Opfer zählen dazu. Vier Mitarbeiter kümmern sich um diese jungen Menschen, 54 Stunden stehen für die Vormundschaften zur Verfügung.

Wie viele Straftäter darunter sind, kann die Stadt übrigens nicht beantworten. Ob sie überhaupt darüber informiert wird, wenn diese Jugendlichen, für die die Stadt die Aufsichtspflicht hat, Straftaten begehen? Offen. Stadtsprecherin Roenne-Styra aber sagt auch: „Viele dieser jungen Menschen haben bereits einen weiten Weg hinter sich, waren in ihren Heimatländern für ihre Familie verantwortlich. Die kann man nicht vergleichen mit deutschen 14- oder 15-Jährigen“, so die Stadtsprecherin.

Nach zahlreichen Messerattacken diskutiert die Politik derzeit, an bestimmten Orten Messer zu untersagen. Auch am Samstag kam es wieder zu einem Vorfall: Ein 16-jähriger Syrer schlug zunächst eine 18-Jährige in einem Sportheim im Stadtwesten ins Gesicht, bevor er ein Messer zückte, dann aber floh. Wer allerdings meint, Messerattacken seien etwas, das durch Migration in unser Land gekommen sei, der täuscht sich. Kürzlich erst stach ein 24-jähriger Mann im Landkreis Cham eine 15-Jährige nieder. Er hatte das Opfer willkürlich ausgesucht.

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