Unglaublicher Fall vor Gericht
Erst vergewaltigte er eine 84-Jährige, dann meuchelte er eine Taube im Knast!

17.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:32 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Ein damals 21-jähriger Mann vergewaltigte 2013 im Regensburger Stadtnorden eine 84-jährige Nachbarin, wird dafür verurteilt. Letztes Jahr brach der Mann aus der Forensik aus. Wie jetzt bekannt wurde, hat er sich im Knast auch noch zum Tierquäler „gemausert“: Ein Tauben-Mord in der JVA wird am Mittwoch, 17. April, vor Gericht verhandelt.

REGENSBURG Manche Taten machen fassungslos! So wie diese: Der damals 21 Jahre alte Peter F. (Name geändert, der Redaktion bekannt) wurde 2015 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dreimal hatte der Mann eine damals 84-jährige Nachbarin vergewaltigt! Die Frau, eine Nachbarin, bedrohte er zudem, dass er sie erschlagen würde, wenn sie zur Polizei ging! So hatte sich der Mann am 22. Oktober 2013 unter einem Vorwand Zugang zur Wohnung der damals 84-Jährigen in der Aussiger Straße verschafft. Dort zwang der Sextäter sie, sich auszuziehen. Als sie sich weigerte, soll er sie selbst ausgezogen und aufs Bett des Schlafzimmers geworfen haben. Auf dem Schlafzimmerbett kam es dann zum Geschlechtsverkehr zwischen dem damals 19-Jährigen und der 84-Jährigen! Ein weiteres Mal fiel der Mann erneut über die 84-Jährige her, nur wenige Wochen später.

Besonders brutal war das Geschehene am 22. November 2013: Aus Angst, er könnte die Tür eintreten, öffnete die Seniorin die Haustüre und ließ den jungen Mann an diesem Tag herein. Der tat so, als wäre nichts, spazierte zum Kühlschrank, nahm sich Essen und verspeiste in aller Ruhe ein Käsebrot. Dann packte der junge Mann die Seniorin und zog sie auf die Toilette ihrer Wohnung, wo er sie wieder vergewaltigte. An diesem Tag noch ging die arme alte Frau zur Polizei. Vor dem Landgericht räumte der Sextäter die Taten in vollem Umfang ein. Zwischen September und Oktober 2013 habe der Mann „sehr viele Drogen konsumiert. Er ist regelrecht abgestürzt. Er hat Heroin, Speed, Ritalin, Cannabis, Tavor und Benzos konsumiert“, sagte damals sein Anwalt vor Gericht.

Nach Ausbruch bei dem Opfer wieder aufgetaucht

Für die Nachbarin endete dieser Horror aber nicht mit dem Urteil. Denn im Juni letzten Jahres brach der Mann aus dem Bezirkskrankenhaus Mainkofen aus. Offenbar kehrte er dahin zurück, wo er seine widerlichen Taten begangen hatte. Schließlich konnte ihn die Polizei wieder festnehmen.

Am heutigen Mittwoch um 9 Uhr muss sich indes das Landgericht erneut mit dem Mann beschäftigen. Doch diesmal geht es nicht um Qualen, die er einem Menschen zugefügt hat, sondern – einem Tier!

Folgendes ist geschehen: Am 8. März 2018 lockte Häftling in der Justizvollzugsanstalt Straubing mit Brotkrumen eine Taube an das Zellenfenster. Als die Taube gelandet war, zog Peter F. das Tier in die Zelle. Dort meuchelte er das Tier – und warf es in den Hof der Haftanstalt in Straubing!

In erster Instanz verurteilte ihn ein Straubinger Amtsrichter zu 30 Tagessätzen a zehn Euro. 300 Euro sollte der Häftling zahlen. Übrigens fand die Verhandlung statt, nachdem F. aus dem Bezirksklinikum Mainkofen geflüchtet war.

Doch jetzt beschäftigt Peter F. wieder die Justiz. Denn das Landgericht muss sich mit der Berufung des Angeklagten auseinandersetzen. Denn schon drei Tage nach dem Urteil vom 27. November 2018 legte der Pflichtverteidiger Berufung ein. Übrigens bezahlt das die Staatskasse.

Regensburg