Impfpflicht in der Diskussion
Zahl der Masern-Fälle steigt rasant

28.03.2019 | Stand 04.08.2023, 14:29 Uhr
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Die steigende Zahl an Masern-Fällen und der Ausschluss von nicht geimpften Kindern und Lehrern an einer Hildesheimer Schule haben die Debatte über die hochansteckende Infektionskrankheit neu entfacht.

BAYERN Mit Blick auf die rasant wachsende Zahl der Erkrankungen erwägt die Bundesregierung nun eine Impfpflicht. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse steht dem offen gegenüber, denn eine Datenauswertung der Ersatzkasse bestätigt diesen Trend: Allein für das erste Halbjahr 2018 registrierte die Ersatzkasse bundesweit 50 Masernfälle unter ihren Versicherten – das entspricht bereits rund 70 Prozent der Fälle vom gesamten Jahr 2017 (insgesamt 70 Infektionen). 2016 waren es gerade einmal 37 ärztlich diagnostizierte Masernfälle.

„Dass es in Ländern wie Deutschland, in denen die Masern bereits als besiegt galten, zunehmend mehr Erkrankungen gibt, macht die Dringlichkeit einer konsequenten Impfung gegen das Virus deutlich“, sagt Sven Seißelberg. Der KKH-Apotheker hofft, dass bereits die aktuelle Diskussion wachrüttelt und dazu beiträgt, dass sich mehr Menschen mit ihrem Impfstatus auseinandersetzen. „Eine höhere Impfquote ist dringend erforderlich, denn erst wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind, gilt die Krankheit als ausgerottet“, erläutert Seißelberg.

Warum sind Masern so gefährlich?

Wenn die Krankheit ausbricht, können mögliche Komplikationen wie Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung (Meningitis) auftreten. Das Risiko dafür steigt mit zunehmendem Alter. Als Spätfolge einer Maserninfektion kann es nach Jahren zu einer Entzündung der Nervenzellen des Gehirns und des Rückenmarks kommen, die zum Ausfall von Gehirnfunktionen und zum Tod führt.

Wer sollte sich wann impfen lassen?

Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die erste Masernimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten erfolgen (Grundimmunisierung). Eine weitere Impfung empfiehlt die Kommission für alle nach 1970 Geborenen ab 18 Jahren mit nicht dokumentiertem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung im Säuglings- beziehungsweise Kleinkindalter. Gegen Masern wird üblicherweise in Kombination mit Mumps, Röteln und ggf. Windpocken geimpft.

Wer kann sich nicht impfen lassen?

Insbesondere Menschen mit einem eingeschränkten Immunsystem, aber auch Schwangere können sich nicht gegen Masern impfen lassen. Diese Menschen sind auf den sogenannten Herdenschutz angewiesen – also eine möglichst große Anzahl an geimpften Personen in ihrer unmittelbaren Umgebung, die ihnen Schutz vor der Ansteckung und Ausbreitung der Krankheit bieten.

Regensburg