Auch eine Kindestagesstätte betroffen
Verdacht auf Kinderpornographie – Durchsuchungsaktion im Stadtgebiet Würzburg

21.03.2019 | Stand 21.07.2023, 10:48 Uhr
−Foto: n/a

Die Kriminalpolizei Würzburg hat unter Sachleitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am 20. März im Stadtgebiet Würzburg mehrere Objekte im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Herstellung und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften durchsucht. Zwei Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen.

WÜRZBURG Die groß angelegte Durchsuchungsaktion wurde von Einsatzkräften der Kriminalpolizei Würzburg, sowie Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern durchgeführt, die zudem von der Bayerischen Bereitschaftspolizei, einem Spezialeinsatzkommando und Beamten des Bundeskriminalamtes und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta unterstützt wurden.

Im Verlauf des Einsatzes konnten zwei Tatverdächtigte aus Würzburg vorläufig festgenommen werden, gegen die sich im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens zur Verbreitung von kinderpornographischem Material im so genannten Darknet ein Tatverdacht ergeben hatte. Das mutmaßlich von den Beschuldigten selbst angefertigte und anschließend verbreitete Material zeigt nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich männliche Opfer im Kindesalter.

Da bei der Vorbereitung der Ermittlungsmaßnahmen ein entsprechender Bezug eines der Tatverdächtigen festgestellt werden konnte, umfassten die umgehend von der Zentralstelle Cybercrime Bayern erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse unter anderem auch eine Kindestagesstätte im Würzburger Stadtteil Heuchelhof. Die Leitung der Kindertagesstätte ist entsprechend informiert. Vor Ort stehen im Laufe des Donnerstagmorgens höchstvorsorglich Beamte des Polizeipräsidiums Unterfranken als Ansprechpartner für Eltern und das Personal zur Verfügung.

In enger Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wird derzeit geprüft, ob die beiden vorläufig festgenommenen Beschuldigten noch im Laufe des Donnerstags dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

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