„Angemessene“ Kleidung gefordert
Eine Realschule in Baden-Württemberg verhängt ein „Jogginghosen-Verbot“

20.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:42 Uhr
−Foto: n/a

„Wir kleiden uns in der Schule angemessen. Unsere schulische Kleidung unterscheidet sich von unserer Freizeitkleidung“, so heißt es in der Schulordnung der Kreuzerfeld-Realschule in Rottenburg am Neckar in Baden-Württemberg. Seit sechs Wochen gilt hier nun „Jogginghosen-Verbot“, berichtet das Schwäbische Tagblatt.

ROTTENBURG AM NECKAR/BADEN-WÜRTTEMBERG Die Frage, was nun „angemessen“ sei und was als „Freizeitkleidung“ zu definieren ist, sei „auslegungsbedürftig“, schildert Rektor Hartmut Schänzlin auf Nachfrage des Tagblatts. Die derzeit sehr beliebten Jogginghosen sehe er aber eindeutig als Freizeitkleidung an. Diese könne man „an einem regnerischen Sonntagnachmittag zuhause auf der Couch“ tragen, nicht aber in der Schule, so der Rektor.

Wenn sich Schüler nicht an die neue Abmachung halten, dann werden die Eltern zum Gespräch gebeten.

Über Sinn oder Unsinn dieser neuen Regelung kann man streiten, zu denken sollte es einem allerdings geben, dass wohl auch einige Schüler mit dem Satz „Ich habe gar keine anderen Hosen“ auf das Verbot der Jogginghosen reagiert haben ...

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