Anzeige wegen groben Unfugs
21-Jährige pinkelt in Regensburger Klamottengeschäft und wischt Pfütze mit geklauten Jeans auf

09.03.2019 | Stand 03.08.2023, 15:05 Uhr
−Foto: Foto: ce

Das, was die Polizeiinspektion Süd am Samstagmorgen meldet, kann man eigentlich kaum glauben: Eine 21-jährige Obdachlose hat in einem Bekleidungsgeschäft in der Regensburger Königsstraße gepinkelt.

REGENSBURG Einen nicht ganz alltäglichen Sachverhalt mussten am Freitag, 8. März, gegen 14.30 Uhr Beamte der Polizeiinspektion Regensburg Süd in der Königstraße aufnehmen. In einem dortigen Bekleidungsgeschäft hatte sich eine 21-jährige, arbeits- und wohnsitzlose Frau im Verkaufsraum niedergelassen, um ihre Notdurft zu verrichten.

Nach Beendigung ihres „Geschäftes“ nahm sie einige Bekleidungsstücke und wischte damit ihre selbstverursachte Pfütze wieder auf. Weil die dafür benutzten fünf Jeanshosen im Wert von 180 Euro aus dem Warenbestand des Kaufhauses jetzt natürlich nicht mehr für den Verkauf geeignet waren, rief der Filialleiter die Polizei hinzu.

Diese brachten die stark angetrunkene junge, aber schon polizeibekannte Dame auf`s Revier. Dort wurde festgestellt, dass sie Ware mit sich führte, die sie zuvor schon in einem anderen Geschäft geklaut hatte. Die Ware, ein Paar Badeschuhe im Wert von 13 Euro, wurden dem geschädigten Geschäft wieder zurückgegeben. Die junge Frau sieht jetzt mehreren Anzeigen wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und groben Unfug entgegen.

Übrigens war es nicht der erste Fall dieser Art für die Regensburger Polizei, doch häufig kommt es nicht vor, dass jemand seine Notdurft in einem Geschäft verrichtet. Zuletzt mussten die Kollegen der Polizeiinspektion Regensburg Nord 2016 in einen Supermarkt im Stadtnorden. Dort hatte eine 48-Jährige ihre Notdurft mitten im Supermarkt verrichtet. Die Frau hatte drei Promille.

Immer wieder sorgen solche kuriosen Fälle aber auch überregional für Aufsehen. Viral ging beispielsweise ein Video, bei dem eine Frau mitten in einem Supermarkt kurzerhand die Hose herunterzieht und auf en Boden macht. Die Überwachungskamera hatte die Frau aufgezeichnet. Ob das am Ende indes einen Straftatbestand erfüllte, ist nicht bekannt. Grober Unfug indes dürfte das auch gewesen sein.

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