Paukenschlag
Drei Regensburger Szene-Gastronomien haben einen Insolvenzantrag gestellt

04.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:34 Uhr
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Drei Regensburger Szene-Gastronomien sind in Insolvenz. Wie die renommierte Kanzlei Schott, Dobmeier, Kießlich aus Regensburg bestätigte, handelt es sich um die jeweiligen GmbHs der Objekte Felix in der Fröhlichen-Türken-Straße, Scholz beim Dachauplatz und das Jalapenos in der Schottenstraße betroffen.

REGENSBURG Die Kanzlei bestätigte die drei Insolvenzverfahren. Übernommen hat die Verfahren der renommierte Insolvenzverwalter Dr. Rudolf Dobmeier. Dieser wurde bereits in der Vergangenheit bekannt durch die erfolgreiche Abwicklung des Insolvenzverfahrens bezüglich der Suite 15 im Parkhaus am Petersweg, die schließlich einen neuen Betreiber fand. Bestellt wurde Dobmeier durch das Amtsgericht. Ein Insolvenzantrag der beiden Geschäftsführer wurde am 22. Februar gestellt. „Es lagen Insolvenzgründe vor“, sagte ein Vertreter der Kanzlei auf Anfrage dieser Zeitung. „Wir sind in einem relativ frühen Stadium“, sagte der Vertreter der Kanzlei zudem. Zunächst wird Dobmeier seinen Fokus auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs legen. „Es geht hier um einige Mitarbeiter“, so der Vertreter der Kanzlei. Es gebe noch fehlende Zustimmungen, die eingeholt werden müssten, damit Dobmeier seine Arbeit aufnehmen kann.

Dann hat der auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwalt die Aufgabe, ein Gutachten für das Amtsgericht zu erstellen. Das wird bis zu acht Wochen dauern. Hier müsse vor allem geprüft werden, ob es eine Möglichkeit gibt, die drei betroffenen Betriebe zu erhalten, ob andererseits tatsächlich ein triftiger Insolvenzgrund vorliegt, der die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen würde und ob das Vermögen der Schuldnerin – also der drei GmbHs – die Kosten des Insolvenzverfahrens decken würde.

Alle drei Gastronomien sind lange als gut laufende Wirtschaften bekannt. Das Felix beispielsweise ist eine beliebte Frühstücks-Lokalität und erfreut sich vor allem durch seine beeindruckende Jugendstil-Glasfront einer großen Beliebtheit. Das Scholz gilt als Szene-Lokal, das vor allem abends rege besucht wird. Und das Jalapenos, eine durchaus schwierige Gaststätte, lebt von seinem beeindruckenden Villa-Charakter – vor allem als Party-Location für Sonder-Veranstaltungen hat sich das Jalapenos einen Namen gemacht.

Die Anwälte der beiden Geschäftsführer von der Kanzlei BLTS erklärten dann auch am Montag, dass es vor allem Altlasten seien, die zu dem Insolvenzantrag geführt hätten. „In den letzten vier Jahren hatten die Gesellschaften versucht, diese Altlasten in Abstimmung mit allen Beteiligten kontinuierlich abzutragen. Dies gelang auch zu einem großen Teil. Letzten Endes konnten jedoch die grundsätzlich ertragreichen Geschäfte in den einzelnen Betrieben nicht mehr die volle Belastung decken“, so die Anwälte.

Auf die Frage hin, ob auch strafrechtliche Ermittlungen eine Rolle spielten, antwortete Anwalt Jürgen Steinhofer: „Wie Sie sicherlich verstehen werden, können wir zum Bestehen oder Nichtbestehen etwaiger Strafverfahren keinerlei Angaben machen.“ Die Erklärung der Geschäftsführer zum Insolvenzverfahren indes war auch vom BLTS-Strafrechtler Jörg Meyer unterzeichnet.

Schon lange wird in der Szene darüber gesprochen, dass es ein Steuerstrafverfahren geben soll – dem Wochenblatt liegt dafür auch eine Bestätigung vor. „Beim Landgericht Regensburg ist unter dem Aktenzeichen 6 KLs 154 Js 1871/15 WS ein Steuerstrafverfahren anhängig“, bestätigte der Sprecher des Landgerichts, Thomas Polnik auf Anfrage. „Die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg datiert vom 17. Januar 2018. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden“, so Polnik weiter.

Markus Pfaller, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärte ebenfalls auf Anfrage: „Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund des zu beachtenden Steuergeheimnisses außerhalb einer öffentlichen Hauptverhandlung keine über die Auskunft des Landgerichts Regensburg hinausgehenden Informationen zum Tatvorwurf mitgeteilt werden können.“ Ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass die Unschuldsvermutung gilt.

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