Unglaublich
Mops Edda gepfändet und auf ebay verkauft

28.02.2019 | Stand 03.08.2023, 8:10 Uhr
−Foto: n/a

Weil Tiere vor dem Gesetz wie eine Sache behandelt, können sie von Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Jetzt sorgte eine Aktion der Stadt Ahlen in Nordrhein-Westfalen für entsetzten: Stadtbedienstete haben einen Mops verkauft – auf ebay.

Sind Tiere Mitgeschöpfe – oder Sachen wie Möbelstücke oder Autos? Nun, der Gesetzgeber hat sich 1990 mit der Frage befasst. In Paragraph 90 Bürgerliches Gesetzbuch ist eigentlich geklärt, dass Tiere keine Sachen sind. 1990 hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht“ (TierVerbG) klar gestellt, dass Tiere Mitgeschöpfe sind und die Gleichstellung von Tieren mit Sachen beseitigt.

Und doch: Das, was in der Stadt Ahlen in Nordrhein-Westfalen passiert ist, lässt Zweifel aufkommen, ob das wirklich so gehandhabt wird.

Ausgang der Geschichte ist ein Drama um Hundedame Edda. Der Mops wurde ihrer Besitzerin nämlich vom Gerichtsvollzieher abgeknöpft – im Auftrag der Stadt Ahlen!

Wenig später tauchte dann eine ebay-Kleinanzeige im Internet auf. Darin hieß es: „Ich verkaufe eine 1 Jahr alte Mopsdame mit Stammbaum. Der Name der Hündin lautet Edda vom Kappenberger See“, heißt es in der Kleinanzeige bei Ebay. „Edda wurde am 20.06.2017 geboren. Sie ist geimpft und gechippt. Nach Rücksprache mit dem Tierarzt ist Edda kerngesund!“ Angegeben war eine Telefonnummer, die zu einem Anschluss der Stadt Ahlen führte.

Doch wie die Lokalzeitung „Die Glocke“ berichtet, war die Kleinanzeige faktisch gelogen! Denn Mops Edda, sagt die neue Besitzerin heute, war gar nicht kerngesund! Gekauft hatte Edda die Polizeibeamtin Michaela Jordan. Weil sie sich kurz vor Weihnachten einen Hund zulegen wollte, machte sie eine Freundin auf die Kleinanzeige aufmerksam. Der Preis belief sich auf 750 Euro auf Verhandlungsbasis. Jordan wurde skeptisch: „Ich habe zunächst an eine Fake-Anzeige geglaubt“, sagte sie dem Ahlener Tagblatt. Denn die Tiere hätten normalerweise einen Wert von 1.500 bis 2.000 Euro. Doch nach einem Anruf bei der Stadt Ahlen war klar: Der Mops steht für diesen Preis zum Verkauf, weil die Besitzerin die Hundesteuer nicht gezahlt hatte – deshalb holte Edda der Gerichtsvollzieher!

Auf die neue Tierhalterin kamen aber noch einige Kosten zu, die mit dem Gesundheitszustand des Mops zu tun hatten. Denn Edda war gar nicht kerngesund, wie es in der ebay-Kleinanzeige stand – im Gegenteil. Das Tier litt an einer Augenverletzung. Zwischenzeitlich wurde der Mops viermal operiert. Kosten für die Behandlungen bisher: 1.800 Euro!

Die neue Besitzerin will nun juristisch gegen die Stadt Ahlen vorgehen. Der Image-Schaden für die Stadt ist ohnehin riesig. Tausende Hundefreunde in der ganzen Republik sind sich einig: Hunde pfänden und per ebay verkaufen, das geht nicht!

Regensburg