Syrische Familie klagt
Regensburger Richter untersagen Abschiebung nach Griechenland

15.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:42 Uhr
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Das Regensburger Verwaltungsgericht verlangt Zusicherungen von Griechenland, wenn syrische Flüchtlinge mit Kleinkindern rücküberstellt werden sollen. Damit haben die Richter in Frage gestellt, dass das EU-Land automatisch als sicher angesehen werden kann. „Unser Ziel war Deutschland“, sagte die Familie.

REGENSBURG Das Regensburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen in der Flüchtlingspolitik Deutschlands haben könnte. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sehen die Richter die schutzwürdigen Interessen in dem EU-Staat Griechenland nicht als gesichert an. Vor allem Klein- und Kleinstkinder seien in Griechenland nicht mit dem nötigen Schutz abgesichert, urteilten die Richter (Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).

Geklagt hatte eine kurdisch-syrische Familie, die im August 2017 in die Bundesrepublik eingereist war und in Bayern einen Asylantrag stellte. Ausgewiesen hatte sich die Familie mit einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland, wo die Familie bereits im Oktober 2016 Asyl beantragt hatte. Der Familienvater gab bei den deutschen Behörden an, dass es „in Griechenland viele Probleme“ gebe und „die Kinder dort nicht zur Schule gehen könnten. Es habe dort auch keine Wohnung und keine Arbeit gegeben“, sagte der Familienvater vor Gericht. „Sein Ziel sei Deutschland gewesen“, heißt es in dem Urteil weiter. Auch die Ehefrau gab an, „auf keinen Fall nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.“ Sie wolle wegen der Zukunft ihrer kleinen Kinder in Deutschland bleiben. Zudem sei die Frau im siebten Monat schwanger gewesen, habe dann 2017 in Bayern entbunden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings hatte mit Bescheid vom April 2018 die Familie aufgefordert, Deutschland binnen 30 Tagen zu verlassen. „Griechenland zählte als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu den sicheren Herkunftsstaaten“, so das BAMF. Die syrische Familie habe nicht glaubhaft machen können, „dass ihnen in Griechenland (…) Folter oder relevante unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ drohe. Griechenland gewähre Schutzberechtigten „prinzipiell Zugang zu Bildung, der Gesundheitsvorsorge, zum Arbeitsmarkt und zur Sozialversicherung und stelle sie damit der einheimischen Bevölkerung gleich.“

Dem widersprach die Familie vor Gericht: So sei die Frau nur durch einen Zufall nach einer schweren Leberentzündung in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie leide sowohl an einer Haut-, als auch an einer Rheumaerkrankung, die in Griechenland nicht behandelt werden würde. Sie würden in Griechenland auf der Straße stehen.

Die Regensburger Richter entschieden in ihrem Urteil vom Januar 2019 nun, dass Griechenland nicht automatisch als sicheres Herkunftsland angesehen werden kann – EU-Mitgliedschaft hin oder her. So stehe der Familie ein Abschiebeverbot auf Grundlage der Menschenrechtskonvention zu. Eine „Verletzung von Schutzpflichten kommt in Betracht, wenn sich die staatlich verantworteten Lebensverhältnisse von international Schutzberechtigten in Griechenland allgemein als unmenschlich oder erniedrigend darstellen“, so die Richter weiter. Zwar stünden die griechischen Standards im Prinzip im Einklang mit europäischen Standards, doch müsse sich Deutschland zunächst vergewissern, ob die besondere Situation der Familie durch die Krankheit der Mutter und die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder gewährleistet seien. Zwar sei es allein noch kein Grund, dass abgeschobene Flüchtlinge in Griechenland wirtschaftlich schlechter gestellt seien als in Deutschland. Im vorliegenden Fall aber sei Deutschland verantwortlich, „wenn ein völlig von staatlicher Unterstützung abhängiger Flüchtling mit Gleichgültigkeit seitens des Staates konfrontiert ist.“

Griechenland zahle zwar seit 2017 einem erwachsenen Flüchtling 200 Euro, für einen weiteren Erwachsenen 100 Euro und je Kind weitere 50 Euro. Doch man habe hohe Hürden errichtet, beispielsweise, dass nötige Nachweise auf Griechisch einzureichen seien. Bezahlt wird vieles ohnehin über die EU – ein Fünftel der insgesamt nur 21.000 Schutzberechtigten in Griechenland lebten in von der EU bezahlten Unterkünften, heißt es in dem Urteil.

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