Notorischer Täter
Regensburger Wirte warnen vor Zechpreller – und machen sich womöglich selbst strafbar

12.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:43 Uhr
−Foto: n/a

Mehrere Regensburger Gastronomen haben auf Facebook vor einem notorischen Zechpreller gewarnt. Der junge Mann, bei dem es sich offenbar um einen Asylbewerber handelt, bestelle den besten Wein und mehrere Speisen, zahle dann aber nicht. Die Veröffentlichung des Fotos allerdings wirft rechtliche Fragen auf – vor allem für die Gastronomen.

REGENSBURG Die Gastronomen der Domstadt sind in heller Aufregung. Vor allem über Soziale Netzwerke verbreiteten am Montag zahlreiche Gastwirte Fotos eines Mannes, der sich mutmaßlich als notorischer Zechpreller entpuppt. Demnach setze sich der Mann in Restaurants, bestelle da vorwiegend den besten Wein und gute Speisen, um am Ende der bass erstaunten Bedienung mitzuteilen: „Ich habe kein Geld, kann das nicht bezahlen“. Nach einem Aufruf auf Facebook meldeten sich zahlreiche Gastronomen.

Begonnen hat der Wirt einer großen Gastronomie am Eingang der Regensburger Altstadt. Er postete am Montag: „Aufgepasst, liebe Kolleginnen und Kollegen, Restaurant-Tester unterwegs“, schrieb der Gastronom. „Gerne probiert er einige Gerichte und trinkt dazu guten Wein. Im Anschluss bezahlt der Wirt und der Tester lässt sich in Polizeibegleitung nach Hause fahren!“

Dazu veröffentlichte der Gastronom ein Foto des jungen Mannes, das ihn lächelnd in der Gaststätte zeigt. Ein anderer Gastwirt eines großen Regensburger Biergartens schreibt dazu: „Den kenne ich doch! Der war bei uns auch! Gleiche Masche, gleiches Spiel!“

Kurz darauf veröffentlichte ein Regensburger Gastronom eines gut geführten italienischen Restaurants sogar die Privatadresse des Mannes samt Foto. Offenbar hatte der junge Mann seine Adresse angegeben, auch das Geburtsdatum ist zu sehen. Es handelt sich demnach offenbar um einen Asylbewerber, was wiederum eine breite Debatte auslöste. Denn die Gastronomen sagten einhellig, die Polizei würde zwar kommen, könne aber nichts tun. „30 Minuten später ging er draußen mit seinen Air Jordans nochmal vorbei, grinste frechrein und zündete sich dabei eine Zigarette an“, so der Gastronom weiter.

In der Tat: Zechprellen ist kein Straftatbestand. Doch könnte es sich um einen Fall von Betrug handeln.

In Deutschland ist die Zechprellerei zwar landläufig ein Begriff, doch kein Straftatbestand. Allerdings könnten zivilrechtliche Ansprüche des Zechprellers gegeben sein. Dazu müsste der Wirt aber erst klagen – mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte der Mann aber mittellos sein. Jeder Gastwirt wird also die gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

Strafrechtlich relevant ist das Verhalten des Mannes nur, wenn es sich um einen Betrug handelt. Und da dürften durchaus Anhaltspunkte vorhanden sein: Immerhin scheint der Mann nicht nur in den oben genannten Gastronomien aufgetreten zu sein, sondern auch in weiteren Restaurants, etwa in einem Burger-Restaurant. Insofern dürfte durchaus Vorsatz vorliegen.

Schwierig könnte sich aber auch die Veröffentlichung der persönlichen Daten und des Fotos gestalten, wenn dieses nicht unkenntlich gemacht wurde. Die Bilder auf Facebook erscheinen allesamt als Klarbilder. Zwar wirkt der Mann teilweise so, als habe er sich absichtlich so fotografieren lassen. Damit könnte er der Veröffentlichung bereits zugestimmt haben. Gleichzeitig aber darf man auch offensichtliche Straftäter solange nicht in Zusammenhang mit einer Straftat abbilden, solange sie nicht gerichtlich festgestellt ist. Zudem muss eine erhebliche Straftat vorliegen – das ist in dem Fall sicher nicht gegeben.

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