Strafbefehl erlassen
Nacktbilder gefunden – Pfarrer prellt Bistum Regensburg mit Fahrtkosten um 40.000 Euro

06.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:41 Uhr
−Foto: n/a

Ein aus dem Landkreis Straubing-Bogen stammender Pfarrer hat das Bistum Regensburg um mindestens mehr als 40.000 Euro geprellt. Das geht aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Weiden gegen den Geistlichen hervor.

REGENSBURG Demnach wurde der Mann zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Jetzt prüft der Geistliche zusammen mit seinem Anwalt, ob er den Strafbefehl annehmen soll oder ob es zu einem öffentlichen Prozess kommt. Ausgelöst hatte die Ermittlungen die Haushälterin des Pfarrers aus einer Gemeinde in Weiden: Sie hatte in einem Schrank im Pfarrhaus eine Aktentasche gefunden, die Fotos von nackten Jugendlichen beinhaltet hatte. Daraufhin hatte der Pfarrer die Haushälterin fristlos gekündigt, dagegen ging die Haushälterin sogar vor dem Arbeitsgericht vor.

Das Bistum Regensburg hatte nach dem Fund im März 2017 den Pfarrer sofort beurlaubt. Daraufhin wurde eine Finanzprüfung im Juli 2017 angeordnet. Dabei entdeckte man aber noch weitere Ungereimtheiten: So entdeckte die Finanzkammer des Bistums dubiose Kilometerabrechnungen: Der Pfarrer hatte zwischen 2014 und 2016 insgesamt 115.000 Kilometer abgerechnet, soll Fahrten zu Trauer- und Taufgesprächen einfach erfunden haben. Der Schaden für das Bistum belief sich laut Staatsanwaltschaft Weiden auf mehr als 40.000 Euro. Weitere Vorwürfe haben sich dagegen nicht bestätigt: So soll der Pfarrer auf der Internet-Plattform kirchliche Gegenstände aus der Pfarrei verkauft haben. „Man hat mit großer Hartnäckigkeit recherchiert, kam aber nicht weiter“, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer zu diesen Vorwürfen. Aufgrund der Ermittlungen wegen sexueller Delikte hatte das Bistum im März 2017 sofort die Reißleine gezogen und den Priester beurlaubt. Er wohnt heute wieder in seiner niederbayerischen Heimat. Das Bistum prüft derzeit, ob ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet werden soll.

Bistum: „Abwarten, ob das rechtskräftig wird“

Nach Angaben von Bistumssprecher Jakob Schötz auf Anfrage des Wochenblatts liegen die Vorgänge bereits der Glaubenskongregation in Rom zu einer Vorprüfung vor. „Im Moment können wir noch nicht sagen, wie es weitergeht“, sagte Schötz auf Anfrage. „Vorerst warten wir die Rechtskraft des Strafbefehls ab“, so der Bistumssprecher. Die höchste kirchenrechtliche Strafe für Priester wäre die Laisierung, doch da die Sexualdelikte nicht justitiabel waren, könnte der Priester glimpflich davon kommen. Laut Oberstaatsanwalt Schäfer waren die Vorwürfe wegen des Besitzes jugendpornographischer Schriften zwar strafrechtlich relevant, wurden im Strafbefehl aber nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Eine Verurteilung wäre angesichts der finanziellen Untreue-Vorwürfe nicht ins Gewicht gefallen. Doch Bistumssprecher Schötz sagt auch: „Selbst wenn die weltliche Gerichtsbarkeit das Verfahren wegen des möglichen Sexualdelikts eingestellt hat, muss das noch nicht automatisch für die Kirche gelten“, so der Sprecher.

In der Regel aber werde der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, ehe die Kongregation in Rom entscheide, wie es weiter geht.

Pfarrer verzichtete auf seine Pfarrei freiwillig

Die Pfarrei in Weiden wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe interimsweise von Dekan Johannes Lukas übernommen. Er hatte in einem Sonntagsgottesdienst im April 2017 eine Erklärung verlesen, wonach der Pfarrer „auf die Pfarrei resigniert“ habe. Damit verzichtete der Geistliche auf seinen Anspruch auf die Pfarrei, damit sie schnell wieder besetzt werden konnte.

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