Verwaltungsgericht Regensburg
Verzweifelter Kampf um Hund „Cash“ – darf er bei seiner Familie bleiben?

06.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:41 Uhr
−Foto: Foto: Andrea Witthauer

Hund „Cash“ lebt nun seit fast zwei Jahren gemeinsam mit zwei weiteren Hunden bei Stefanie B. und ihrem Mann in der Gemeinde Fensterbach im Landkreis Schwandorf ein glückliches Hundeleben. Doch die Zukunft des jungen Hundes ist mehr als ungewiss, denn es gibt ein großes Problem: „Cash“ ist ein American Staffordshire Terrier – also Kampfhund der Kategorie eins. Und seinem Frauchen fehlt die erforderliche Erlaubnis zum Halten eines solchen Kampfhundes.

REGENSBURG / FENSTERBACH Was sich im ersten Moment nach einem eindeutigen Fall anhört, ist aber alles andere als das! Mehrere Wochen bevor Stefanie B. „Cash“ im April 2017 zu sich holte, ging sie zur Gemeinde Fensterbach und brachte dort ihr Anliegen vor, sich einen Kampfhund anschaffen zu wollen. Anfang März 2017 kam dann ein Schreiben der Gemeinde, indem ihr die Erlaubnis zugesichert wurde. Als nächsten Schritt sollte sie sich den Hund anschaffen, bevor dann die offizielle Erlaubnis erteilt werden würde, erzählt Stefanie B. Nachdem sie „Cash“ aufgenommen hatte, wartete sie allerdings vergeblich auf die Erlaubnis. Schließlich zog die Gemeinde sogar die Zusicherung wieder zurück. Daraufhin ging die Sache vor Gericht. Das Ergebnis: Die Zurücknahme der Zusicherung ist rechtmäßig. Angeblich fehlt das berechtigte Interesse an der Haltung des Kampfhundes.

Am Dienstag, 5. Februar, klagte Stefanie B. nun vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Fensterbach und kämpfte für ihren Liebling „Cash“. Sie ist sich sicher, dass ihr Interesse an der Haltung berechtigt ist. Weil sie einen Laden für Heimtierbedarf in Nabburg führt, braucht sie „Cash“ zur Bewachung und optischen Abschreckung. Außerdem ist „Cash“ im Laden sowohl als Model für Hundekleidung und als Tester für Kauartikel unabkömmlich.

Dass die Gemeinde an der Situation nicht ganz unschuldig ist, weiß die Beklagtenseite selbst. Der Anwalt der Gemeinde spricht sogar von einer „unrichtigen Zusicherung“. „Meine Mandantin hat sich korrekt verhalten“, betont hingegen Stefanie B.s Anwalt vor Gericht. „Wenn wir die Zusicherung nicht erhalten hätten, hätte ich mir den Hund nicht geholt. Es geht hier um ein Lebewesen“, äußert sich Stefanie B.. Sie unternahm in den letzten Monaten alles, um „Cash“ behalten zu dürfen. Sogar ein Gutachten von einem Hundesachverständigen liegt vor, in dem „Cash“ keine übermäßige Aggressivität attestiert wird. Sogar Auflagen bei der Haltung des Hundes würde sie gerne akzeptieren.

Das Verwaltungsgericht Regensburg wies Stefanie B.s Klage schließlich ab, da es kein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes erkennt. Stefanie B. muss die Gerichtskosten bezahlen. „Wir kämpfen weiter für Cash“, erklärt sie und hofft trotzdem auf ein glückliches Ende.

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