Keine Ausfuhrgenehmigung
Zoll stellt in Frankfurt am Main Schnitzereien aus Elefantenstoßzähnen sicher

01.02.2019 | Stand 01.08.2023, 17:52 Uhr
−Foto: n/a

Am 16. November wurden vier große Schnitzereien aus Elefantenstoßzähnen beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zur Ausfuhr nach Vietnam angemeldet. Elefanten sind eine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützte Tierart. Der Zollbeteiligte war ein Mann aus München mit asiatischer Herkunft, der keine Ausfuhrgenehmigung für die Elfenbeinfiguren vorweisen konnte. Die Schnitzereien wurden beschlagnahmt.

FRANKFURT AM MAIN Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen besteht seit 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA). In Deutschland ist es seit 1976 gültig, und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Circa 5.600 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind derzeit gelistet. „Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein profitträchtiges Geschäft, die Folgen für die Umwelt dramatisch. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind keine Bagatellen. Sie können Geldbußen bis 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen“, so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Aufgrund von Ermittlungen konnte der Aufgriff erst jetzt gemeldet werden, so der Zoll.

Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen von 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren auch 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen. Sogar lebende Tiere werden per Mausklick bestellt und per Postpaket versandt. Zwei grüne Baumwarane kamen im Postpaket aus Indonesien am Flughafen an. Ein Waran war bereits vertrocknet, das andere Tier war in so schlechter Verfassung, dass es kurz darauf ebenfalls verendete. Aber auch Musikinstrumente, wie z.B. mit Schlangenhäuten überzogene Geigen oder Gitarren, werden häufig per Internet geordert. Ein weiteres Postpaket aus China, das sich ein Deutscher per Mausklick über ein Internet-Auktionshaus bestellt hatte, enthielt eine Weste aus dem Fell des artengeschützten Polarfuchses. Im August 2017 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Algerien. Dabei überprüften sie auch den Handkoffer eines 24- jährigen Mannes. Darin waren vier junge, lebende Maurische Landschildkröten eingepfercht worden. Auf Befragen gab der Mann an, er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien eingesammelt und wolle sie in Deutschland verschenken. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur artgerechten Haltung übergeben.

Regensburg