Rassistischer Unterton
Weitere Stadt verbietet Burkinis im Bad – wegen offener Wunden und ansteckender Krankheiten

16.12.2018 | Stand 13.09.2023, 0:26 Uhr
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Eine weitere Stadt hat ein Burkini-Verbot für Frauen im Hallenbad eingeführt. Wie kürzlich bekannt wurde, hat der Stadtrat von Koblenz Burkinis und Vollverschleierung verboten. Der Grund dafür ist heikel – man argumentiert mit Hygiene und Krankheiten.

REGENSBURG/KOBLENZ In Koblenzer Schwimmbädern sind künftig Burkinis verboten. Das hat der Stadtrat entschieden. Begründung: Man könne nicht sehen, ob die Trägerin offene Wunden oder ansteckenden Hautausschlag habe, berichtet etwa der SWR.

Weiter heißt es: CDU und Freie Wähler hatten in der Sitzung am Freitagabend den entsprechenden Antrag im Koblenzer Stadtrat eingebracht. Ein Sprecher der Freien Wähler begründete, mit offenen Wunden dürfe man allerdings nicht ins Wasser. Der Antrag wurde lange diskutiert und schließlich mit einer knappen Mehrheit mit Stimmen von CDU, Freien Wählern und AfD beschlossen. Badeanzüge, lange Badeshorts und sogar Neoprenanzüge bleiben dagegen weiter ausdrücklich erlaubt. Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) nennt den Beschluss auch deshalb „völlig lächerlich und widersinnig.“ Zudem sei dies völlig kontraproduktiv für die Integrationsbemühungen, „weil er im Grunde den populistischen Diskussionen auf den Leim geht und letzlich ein ideologiebasierter Beschluss ist, der Frauen ausgrenzt und der uns überhaupt nicht weiterbringen wird“, berichtet der SWR weiter.

In Stadt und Landkreis Regensburg gibt es unterschiedliche Regelungen. Während in Regensburg in den städtischen Bädern Burkinis nicht verpönt sind, schaut es beispielsweise im Hallenbad von Neutraubling anders aus. Eine Leserin beklagte im August 2018, sie würde es unhygienisch finden, was sie selbst Ende Juli im Westbad erlebt hat. „Nach mehreren Besuchen im Westbad muss ich mich sehr wundern, dass dort Hygienevorschriften nicht eingehalten werden“, so eine Leserin. „Vollverschleierte Frauen mit Kopftuch gehen dort ebenso ins Wasser wie Männer in Shorts und Langarm-T-Shirt.“ Der Frau sei es wichtig, zu betonen, dass sie kein Problem mit anderen Kulturkreisen habe – „aber leider habe ich beobachtet, wie diese Badegäste ungeduscht ins Wasser gegangen sind. Ich habe selbst eine kleine vierjährige Tochter, der ich erklären muss, warum man sich vor dem Baden duscht.“

Claudia Mosca heißt die Frau, die selbst in Frankreich lebt, also das Zusammenleben unterschiedlichster Kulturen auch kennt. Doch ging es wirklich um eine Vollverschleierung? Wir haben nochmals nachgefragt, Frau Mosca antwortet: „Es waren zwei Frauen, eine vollverschleiert, mit Burkini und die zweite Frau mit Burkini, aber Bademütze. Meine Tochter mit vier Jahren war entsetzt, dass die Frau sich nicht duscht, wo sie sich doch immer duschen muss.“

Beim zuständigen Stadtwerk, das sich für die Badebetriebe verantwortlich zeichnet, kann man die Beobachtung von Frau Mosca nicht nachvollziehen, denn aufgefallen ist den Bademeistern jedenfalls nichts. Aber man schafft dem Wochenblatt gegenüber Klarheit, was in den Regensburger Bädern erlaubt ist und was nicht. „Der Aufenthalt im Nassbereich und in den Badebecken der Bäder ist nur in allgemein üblicher Badebekleidung gestattet“, heißt es wörtlich in den Bedingungen für die Benutzung der Badeanlagen. Doch was ist „übliche Badebekleidung?“ In Deutschland war das viele Jahre lang ein Badeanzug oder ein Bikini für Frauen, eine Badehose oder Shorts für Männer. Und jetzt? In Regensburg „zählt der Burkini für uns zur üblichen Badekleidung. Allerdings kommt es tatsächlich in unseren Bädern noch sehr selten vor, dass jemand Burkini trägt“, so eine Sprecherin.

In Neutraubling gab es 2016 eine Debatte, weil hier der Burkini nicht als übliche Badebekleidung gesehen wird. Die Vorschrift ist nämlich auch in Neutraubling die Gleiche – „übliche Badebekleidung“, wie es in Paragraph neun der Benutzungssatzung für das Hallenbad Neutraubling heißt. Das „schließt einen Burkini daher genauso aus wie ein T-Shirt oder eine abgeschnittene Jeans zum Beispiel“, so eine Sprecherin. Fazit: Die gleiche Regel, zwei Anwendungen.

Regensburg