Grenzbeschlagnahmeantrag der Fifa
Zoll stellt Kunststoffkopie des Fifa-WM-Pokals sicher

06.07.2018 | Stand 31.07.2023, 2:53 Uhr
−Foto: n/a

Nicht nur die deutsche Fußballnationalmannschaft musste ihre Heimreise ohne den Fifa-WM-Pokal antreten. Auch ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Heilbronn, der sich aus China eine 28 Zentimeter große Nachbildung aus Kunststoff bestellt hatte, kehrte dem Zollamt Heilbronn am 5. Juli ohne das Objekt der Begierde den Rücken.

HEILBRONN Heilbronner Zöllner beschlagnahmten die nachgeahmte Trophäe mit einem Wert von knapp 25 Euro, da der Rechtinhaber der Marke, die Fédération Internationale de Football Associa-tion (Fifa) für unautorisierte Nachbildungen einen Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt hat.

Im zurückliegenden Jahr wurden bundesweit alle Rechteinhaber über 21.000 Grenzbeschlagnahmen verfügt. Der Warenwert der durch den Zoll ausgesprochenen Beschlagnahmen entspricht mehr als 196 Mio. Euro. Über ein Drittel der beschlagnahmten 3.295.600 Produkte erreichte Deutschland dabei auf den Postweg. Beim Zollamt Heilbronn wurde im laufenden Jahr bis dato mit mehr als 190 Aufgriffen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes der Vorjahreswert von 123 Vorgängen bereits übertroffen.

Mittlerweile gibt es kaum noch Produkte, die nicht gefälscht werden. Der überwiegende Teil rechtsverletzender Produkte wird in Drittländern produziert. Von dort versuchen die Fälscher ihre Produkte über die EU-Außengrenzen auf den europäischen Markt zu liefern. Wegen des riesigen Warenangebots im Internet gelangen gefälschte Produkte verstärkt per Post nach Hause. Günstige Waren aus aller Welt, die rund um die Uhr nur einen Klick entfernt sind, laden oftmals zum unbedachten Kauf ein. Doch auch im Internethandel gibt es schwarze Schafe! Stellt der Zoll Fälschungen im Postverkehr fest, wird die Ware beschlagnahmt. Möglich sind auch Schadensersatzforderungen des Originalherstellers. Deshalb ist gerade auf virtuellen Marktplätzen ein gesundes Misstrauen angebracht.

Regensburg