Fehlende Impfbescheinigungen
Zöllner stoppen Einfuhr von zwei Sphynx-Nacktkatzen

27.06.2018 | Stand 04.08.2023, 11:17 Uhr
−Foto: n/a

Bereits am Abend des 19. Juni haben Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen die Einfuhr von zwei Sphynx-Nacktkatzen verhindert. Die beiden sechs Monate alten Tiere waren aus der Ukraine nach Deutschland gebracht worden und verfügten nicht über die für eine Einfuhr erforderlichen Nachweise über die vorgeschriebenen Impfungen.

STUTTGART Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Landkreises Esslingen wurde der Reisenden die Einfuhr der Tiere verwehrt. Die beiden jungen Katzen wurden zunächst durch den Tiernotdienst in Quarantäne genommen. Da die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland erst nach einer länger andauernden Quarantänezeit möglich gewesen wäre, entschloss sich die Besitzerin, die Tiere bereits am nächsten Tag wieder auszuführen. „Leider erleben wir es bei der Zollabfertigung immer wieder, dass viel zu junge Tiere ohne die erforderlichen Impfbescheinigungen importiert werden sollen“, verweist Thomas Seemann, Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, auf die Erfahrungen der Beamten am Flughafen.

Damit es bei der Einreise oder Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt oder aus der EU stammt und in die Europäische Union nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) oder von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist, zusätzlich Impfpapiere sowie gegebenenfalls den Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitführen.

Regensburg