Dumm gelaufen für einen 31-Jährigen
Unterschätze nie die Fremdsprachenkompetenz eines Polizeibeamten!

25.04.2018 | Stand 21.07.2023, 3:43 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstag, 24. München, errichtete die Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung in der Allacher Straße in München eine Geschwindigkeitskontrollstelle. Gegen 14.10 Uhr wurde ein schwarzer BMW gemessen, der mit 64 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Die Überschreitung von elf km/h hätte ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zur Folge gehabt. Hätte ...

MÜNCHEN Bei der Anhaltung des BMW stellte sich heraus, dass der 31-jährige Bosnier mit dem Auto seiner Frau unterwegs war. Er konnte kein gültiges Ausweisdokument, keinen Führerschein und keine Betriebserlaubnis für die Veränderungen am Fahrzeug vorweisen. Als er seine Personalien angeben sollte, wurde er zunehmend nervöser und machte widersprüchliche Angaben. Die Überprüfung seiner Angaben ergab vor Ort, dass er die Personalien seines Freundes angegeben hatte. Schließlich telefonierte der Fahrer mit seiner Ehefrau und wechselte dabei von der deutschen in die kroatische Sprache. Ein daneben stehender Polizeibeamter war ebenfalls der kroatischen Sprache mächtig und konnte hören, wie der 31-Jährige seine Ehefrau aufforderte den Ausweis und Führerschein seines Freundes, der ihm ähnlich sieht, vorbeizubringen.

Der Fahrer wurde nun zur Identitätsfeststellung zu einer Polizeidienststelle gebracht. Dort gab er an, dass er bewusst falsche Personalien angegeben hat, da er keine deutsche Fahrerlaubnis besitzt. Den 31-Jährigen erwarten jetzt ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Personalienangabe, sowie Ermittlungen wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Seine Ehefrau muss ebenfalls mit einem Strafverfahren wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, da sie ihrem Ehemann ihr Fahrzeug überlassen hatte, obwohl sie wusste, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt.

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