Rundschreiben warnt Regensburger Eltern
Schülerinnen und Schüler drehen Porno und verbreiten ihn über soziale Netzwerke

23.03.2018 | Stand 25.07.2023, 2:43 Uhr
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Offenbar kursiert an Regensburger Schulen ein Video mit kinderpornografischem Inhalt, davor zumindest warnen das Amt für Jugend und Familie Regensburg sowie die Jugendschutzstelle in einem Elternbrief, der per Mail verschickt wurde.

REGENSBURG In dem Brief, der dem Wochenblatt vorliegt, heiß es: „Aktuell ist in den sechsten und siebten Klassen mehrerer Schulen in Regensburg ein Video im Umlauf, das kinderpornografische Handlungen zeigt. Dieses besagte Video wurde und wird über digitale Netzwerke wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram verschickt, deshalb haben einige Schülerinnen und Schüler – vielleicht auch Ihr Kind – dieses Video gesehen oder am Smartphone gespeichert.“

Offenbar haben einige Schülerinnen und Schüler dieses Video selber gedreht. „Mit den Akteurinnen und Akteuren, die unterschiedliche Schulen besuchen, wird bereits intensiv, in Kooperationen mit mehreren Institutionen, gearbeitet“, heißt es in dem Elternbrief. Und weiter. „Wir wollen dieses Ereignis nicht schweigend übergehen, wir werden uns dieser Form von Gewalt entgegenstellen. Diese Tat wird von uns aufs Schärfste verurteilt. Wir sind der Meinung, dass die Personen, die diesen Schaden angerichtet haben, Hilfe benötigen. Fachkräfte kümmern sich geeignet um die betreffenden Personen. Zusätzlich wollen wir Maßnahmen zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler ergreifen. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.“ Eltern sollen nun mit ihren Kindern „über das Geschehene zu sprechen und gegebenenfalls das Video von den Smartphones zu löschen“. Es sei wichtig „dies in einer guten Atmosphäre zu tun und nicht als Vernehmung zu inszenieren, wir oder die an den Schulen verorteten Jugendsozialarbeiter (JaS) können Sie dabei unterstützen“.

Eltern, die nun beunruhigt sind, können sich an die Medienpädagogin der Jugendschutzstelle Regensburg wenden. Sie ist per Mail an jugendschutz@regensburg.de erreichbar.

Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche die massive Wirkung des Internets und dort verbreiteter Medien unterschätzen. Vor allem das Zeigen von Nacktheit, etwa durch Verschicken von Fotos über Messanger-Dienste wie WhatsApp wird immer wieder zum Problem.

Sowohl der Besitz, als auch die Verbreitung kinderpornographischer Schriften ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Auch die Produktion von Kinderpornographie ist naturgemäß strafbar, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht. Allerdings ist bislang nicht bekannt, ob die abgebildeten Minderjährigen selbst überhaupt strafmündig sind. Zudem geht man derzeit offenbar von Seiten der Behörden davon aus, dass die Kinder oder Jugendlichen selbst das Video produziert haben. Fakt ist jedenfalls, dass auch jede Verbreitung eines solchen Videos strafbewährt ist.

Regensburg