Verdacht der Unterschlagung
Polizeibeamter soll bar bezahlte Verwarngelder in die eigene Tasche gesteckt haben

27.01.2018 | Stand 24.07.2023, 16:37 Uhr
−Foto: n/a

Bei einer routinemäßigen internen Überprüfung der Abrechnung von Barverwarnungen, wurden am Mittwoch 24. Januar, bei einer Dienststelle der Verkehrspolizei München Unregelmäßigkeiten festgestellt.

MÜNCHEN Ein 48-jähriger Polizeibeamter steht dabei im Verdacht, bar bezahlte Verwarngelder nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. Wie in Fällen interner Ermittlungen vorgesehen, wurde das Bayerische Landeskriminalamt informiert und hat umgehend die Ermittlungen übernommen. Am gleichen Tag wurden die ersten Maßnahmen, wie Vernehmungen und Durchsuchungen veranlasst. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde zudem durch das Polizeipräsidium München vorläufig suspendiert. Details zur Höhe der unterschlagenen Gelder sowie die Motivlage des Tatverdächtigen sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Barverwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bewegen sich im Bereich zwischen fünf und 55 Euro. Darüber hinausgehende Einzelbeträge sind als Barverwarnung nicht möglich.

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