Ende der Verunsicherung
Justizminister Bausback hält Wort: So bleiben Watt-Turniere legal!

28.06.2018 | Stand 04.08.2023, 11:30 Uhr
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Nach Initiative von MdL Walter Taubeneder: Dr. Winfried Bausback sorgt für Rechtssicherheit

PASSAU/MÜNCHEN Die PaWo berichtete mehrfach über die Verunsicherung von Watt-Turnierveranstaltern in der Region, nachdem in der Oberpfalz gegen einen Fußballverein wegen „unerlaubten Glücksspiels“ nach §284 StGB ermittelt worden war. Und darüber, dass in Thurmansbang und Eging deshalb kurzfristig Turniere abgesagt worden waren.

Nicht nur für Gastronomen und Kartler ein Unding. Auch der CSU-Landtagsabgeordnete Walter Taubeneder fand diese Rechtsauslegung einen Angriff auf ein „bayerisches Kulturgut“. Taubeneder wandte sich an den bayerischen Justizminister Dr. Winfried Bausback mit der Bitte, eine vereinsverträgliche Lösung zu finden. Der Einfachheit halber schickte er den PaWo-Bericht mit an Bausback.

Und der Justizminister versprach, sich darum zu kümmern – und hielt Wort. Nach einer ersten Information, wie man auf alle Fälle auf der rechtlich sicheren Seite als Turnierveranstalter bleibt (PaWo berichtete), ließ Bausback weiter „intensiv“ prüfen, wie Watt-Turniere mit maßvollen Einsätzen, die über reine Unkostenbeiträge hinausgehen, „rechtssicher durchgeführt werden können“.

Dazu schloss man sich mit dem für Glücksspielrecht zuständigen Innenministerium kurz. Und stimmte sich auf eine Rechtsauslegung ab, die der bisherigen Praxis am nächsten kommt, wie der Justizminister jetzt MdL Taubeneder mitteilte.

Das Innenministerium habe keine Bedenken, wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden, also die Gemeinden und Landratsämter, nach der bisher gängigen Verwaltungspraxis (Vereins-) Watt-Turniere mit Preisgeldern auch zukünftig dulden.

Erfüllt muss sein: Es darf sich um keine gewerbsmäßig durchgeführte Veranstaltung mit „nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht“ für den Veranstalter handeln; unproblematisch sei, wenn Watt-Turniere beispielsweise von Vereinen nur ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden. Die ausgelobten Preise sollen sich im angemessenen Rahmen halten, das heißt: Geldpreise bis zu 200 Euro für den Erstplatzierten, 100 Euro für den Zweiten und 50 Euro für den dritten Platz stellen „die oberste Grenze“ dar.

Letzte Voraussetzung, um nicht unter den Glücksspielparagrafen zu fallen: „Spieler sind vor unangemessen hohen Verlusten zu schützen. Deshalb ist der Spieleinsatz für das gesamte Watt-Turnier auf 15 Euro pro Spieler gedeckelt.“

Eine Duldung von Watt-Turnieren unter genannten Voraussetzungen bedeute somit laut dem Justizminister, dass „solche Veranstaltungen auch strafrechtlich unbedenklich sind“! Das Innenministerium werde in den nächsten Tagen diese Information an die Gemeinden und Landratsämter in Bayern weitergeben, zudem würden auch die Staatsanwaltschaften entsprechend in Kenntnis gesetzt!

MdL Taubeneder ist natürlich erfreut über diese bürgernahe Rechtsauslegung: „Es freut mich, dass die bayerische Justiz in diesem Fall entsprechend Feingefühl gezeigt und Vernunft hat walten lassen.“

Passau