Probekäufe im Raum Landshut
FFP2-Masken aus der Apotheke fallen beim Wochenblatt-Test durch!

27.01.2021 | Stand 13.09.2023, 6:58 Uhr
−Foto: n/a

Jeder braucht sie: FFP2-Masken. Doch was erwartet Käufer eigentlich? Wir wollten es genau wissen: Und machten direkt einen Test. Das Ergebnis ist ernüchternd und alarmierend zugleich.

Landkreis Landshut. Bei unserem Test von probeweise gekauften FFP2-Masken fielen drei von fünf durch. Sie alle waren nicht billig, und sie alle waren in Apotheken in der Region Landshut gekauft.

Gemacht hat den Mini-Test kein strenger TÜV, sondern das private Labor, das SWS-Medicare in Altheim zur eigenen Qualitätssicherung betreibt. Die Unternehmer stellten ihr Labor kostenlos auf Anfrage zur Verfügung und ließen uns die Testreihen dokumentieren. Getestet worden sind – neben Sichtungsprobe und Verpackung – die Atemwiderstände und die Durchlässigkeit des Filtermediums. Nach der Standard-Norm DIN EN 149 müssten für einen kompletten Test viele weiteren Parameter untersucht werden. Geprüft hat unsere Testkäufe Oznur Narkiz, Prüferin in der Qualitätssicherung bei SWS-Medicare.

Warnungen gibt‘s allerorts, dass die Masken bei falscher Verwendung keinen Gesundheitsschutz bieten: Das zum Trotz und gleichwohl der Unabdingbarkeit, diese Masken ausschließlich mit beiliegender Verwendungsinformation zu verkaufen, gaben über 50 Prozent der Apotheken bei den Test-Käufen keine Verwendungsinformation an oder mit. „Eine Anleitung muss in jedem Fall in irgendeiner Form beiliegen“, so ein Sprecher der Bayerische Landesapothekerkammer auf Anfrage.

Eine Maske wurde auf dem Kassenbon der Apotheke als „Rezeptur“ ausgewiesen – doppelt problematisch, wenn man bedenkt, dass der Bon so nicht zum Nachweis genutzt werden kann. Ob es erlaubt sei, wollten wir von der Apothekenkammer weiter wissen, eine FFP2-Maske auf dem Beleg als „Rezeptur“ auszuweisen. Das sei eine rechtlich schwierig zu beantwortende Frage, ließ man schriftlich übermitteln – man brauche Zeit dafür. Doch eine allgemeine Auskunft kam auch später nicht. „Ohne Kenntnis der konkreten Buchungsvorgänge können wir die Frage leider nicht abschließend beantworten“, so die Bayerische Landesapothekerkammer.

Wieder eine andere Apotheke: Ohne Handschuhe wurde eine Maske der Verpackung entnommen, um sie lose in einem separaten Tütchen auszuhändigen. Ebenfalls ohne Anleitung, aber immerhin mit einem Klecks Desinfektionsmittel. Auch das Haltbarkeitsdatum war auf einigen Masken nicht zu finden.

In das Prüf-Gerät zur Messung (von Hersteller Palas) kamen dennoch alle fünf gekauften Masken. Mit Dokumentation dauerte das selbst für den Mini-Test etwa 20 Minuten pro Stück.

Zwei der fünf in lokalen Apotheken gekauften und allesamt CE-nummerierten FFP2-Masken bestanden diesen Test nicht: Es scheiterte bei beiden an den Atemwiderständen. Eine wies fast doppelt so hohe Werte auf, wie erlaubt, erläutert Oznur Narkiz das fotografisch dokumentierte Ergebnis.

Was hätte das für die CE-Kennzeichnung bedeutet? „Passen die Atemwiderstände nicht, so würde ein Maskentyp keine CE-Zertifizierung erhalten“, sagt Orhan Söhmelioglu, Geschäftsführer des Altheimer Masken-Herstellers.

Eine der Masken, deren Werte bestanden hätten, war jene, die beim Verkauf ohne Handschuhe und ohne Verpackung übergeben worden war: Daher taucht sie in der Endwertung ebenfalls als durchgefallen auf. Auch die als „Rezeptur“ ausgewiesene Maske fiel durch – mit dem schlechtesten Ergebnis.

Nur für die beiden letzten verbliebenen FFP2-Masken ließ sich feststellen: Ordentlicher Verkauf in nicht beschädigter Originalverpackung, alle Kennzeichnungspflichten erfüllt, auf keiner roten Liste gefunden und mit grünen Werten in den Bereichen Atemwiderstände und Durchlässigkeiten bestanden. Eine Anleitung in deutscher Sprache lag nur einer einzigen Maske bei. Je nachdem, wie streng man das letzte Kriterium werten will, wären 60 bis 80 Prozent der Stichproben-Käufe durchgefallen. Gekostet hatten alle FFP2-Masken zwischen 2,75 und 3,50 Euro pro Stück.

Aufgetaucht waren Atemschutzmasken, die nicht dem angegebenen Standard entsprechen, bereits Berichten anderer Medien zufolge schon mehrfach.

~ZURÜCKGERUFENE MASKEN ~

Verbraucher können – mit etwas Aufwand – zumindest überprüfen, ob die Maske, die sie gekauft haben, auf einer Liste gefährlicher Produkte aufgetaucht ist. Beim Kauf sollte man sich stets einen Kassenbeleg geben lassen.

Die Europäische Kommission listet (unter „bodys“) die CE-Nummern auf ihrer Homepage, sodass die Prüfstelle erkannt werden kann: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=notifiedbody.main

Außerdem findet sich dort eine Liste derjenigen Schutzausrüstung („protection produkts“), die als „Products with serious risks“ eingestuft wurde, weil etwa die Filterleistung weit hinter der geforderten Norm zurückbleibt.

Die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) dokumentiert ebenfalls: https://www.baua.de/DE/ Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/Produktinformation/Datenbank/Produktsicherheit_ form.html?input_= 8684884& meldev.GROUP=1& prodkat= Schutausr%C3%BCstung & prodkat.GROUP=1& submit=Suchen& resourceId =8684882& meldedatumVon=01.04.2020& searchEngineQueryString=ffp2& pageLocale=de

Unter dem Link befindet sich eine Datenbank gefährlicher Produkte in Deutschland. Dort kann man als Suchbegriff „FFP2“ eingeben und erhält eine sechs Seiten umfassende Liste von derzeit 53 ‚Partikelfiltermasken‘, die keine oder kaum Partikel filtern.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) informiert regelmäßig über Warnungen und Rückrufaktionen, die das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiter gibt: https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/infektionsschutz/coronavirus/maskenrueckruf/

Auch dort findet sich eine Liste zurückgerufener Masken, die laut der Homepage zum Beispiel an Ärzte versandt worden seien.

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