„Sinnvolle Maßnahme für Dienststellen“
OB Putz erlässt FFP2-Maskenpflicht in den Rathäusern

21.01.2021 | Stand 21.07.2023, 2:45 Uhr
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Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus gilt in allen Dienststellen der Landshuter Stadtverwaltung – also auch in den Rathäusern – ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher bzw. Kunden. Darüber hinaus gilt ab Montag eine Maskenpflicht in den Entsorgungseinrichtungen im Landkreis.

Landshut. Eine entsprechende Anordnung, die unter anderem auch das Bürgerbüro umfasst, hat Oberbürgermeister Alexander Putz am Mittwoch erlassen. Die Stadt Landshut setzt damit in ihrem Zuständigkeitsbereich die seit Montag landesweit für den Einzelhandel und den ÖPNV geltende Regelung analog um.

„Medizinische Masken, speziell FFP2-Masken, bieten laut Experten gegenüber den Alltagsmasken einen erhöhten Schutz sowohl für die Träger selbst als auch für andere Personen“, sagt Putz. „Deshalb halte ich es für konsequent, diese sinnvolle Maßnahme auch in unseren Dienststellen einzuführen.“ Für den Parteiverkehr in Behörden könne in dieser Frage nichts anderes gelten als für den Einzelhandel, zumal Städte und Gemeinden ebenso wie der Staat eine Vorbildfunktion zu erfüllen hätten, betont der Oberbürgermeister. „Es wäre dem Bürger kaum zu erklären, warum man beim Einkaufen zwar eine FFP2-Maske tragen muss, bei Behördengängen – wo das Risiko einer Ansteckung vermutlich auch nicht wesentlich geringer ist – aber nicht.“

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Bei direktem Bürger-/Kundenkontakt ohne Abschirmung oder Möglichkeit zur Abstandshaltung, insbesondere also in Fluren und Wartebereichen, wird ebenfalls das Tragen der FFP2-Maske bzw. KN95/N95-Maske angeordnet. Damit komme die Stadt auch ihrer Fürsorgepflicht für die Bediensteten nach, so Putz: „Wir wollen alles Menschenmögliche tun, um die Mitarbeiter, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht auch in dieser schwierigen Situation täglich im direkten Kontakt mit den Bürgern stehen, vor einer Infektion zu schützen. Die medizinischen Masken bedeuten gegenüber den Alltagsmasken keine wesentliche Einschränkung, bringen aber mehr Sicherheit für alle.“

FFP2-Maskenpflicht in den Landkreis-Entsorgungseinrichtungen

Ab Montag, 25. Januar, wird auch für die Anlieferer in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Landshut das Tragen von FFP2-Schutzmasken zur Pflicht: Das Sachgebiet Abfallwirtschaft folgt damit einer Empfehlung des Bayerischen Umweltministeriums, die sie auf Basis des Kabinettsbeschlusses der Bayerischen Staatsregierung getroffen hat.

Diese Maskenpflicht gilt für sämtliche Entsorgungseinrichtungen des Landkreises – neben den 35 Altstoffsammelstellen auch in der Reststoffdeponie Spitzlberg und den Bauschuttannahmestellen. „Wir wollen damit unsere Bürgerinnen und Bürger schützen, vor allem aber auch die Platzwarte, die während ihrer Arbeit an den Altstoffsammelstellen viele Servicekontakte haben“, heißt es aus der Abfallwirtschaft des Landratsamtes.

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