7-Tage-Inzidenz deutlich über 200
Bewegungsradius für die Landshuter auf 15 Kilometer eingeschränkt

11.01.2021 | Stand 24.07.2023, 21:52 Uhr
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Die 7-Tage-Inzidenz in der kreisfreien Stadt Landshut liegt auch am heutigen Montag, 11. Januar 2021, über der kritischen Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nochmals leicht auf nun 246,6 angestiegen.

Landshut. Neben den bekannten Infektionsfällen in Seniorenheimen sind laut Gesundheitsamt auch zahlreiche Ansteckungen im privaten, insbesondere im familiären Umfeld für die hohen Inzidenzwerte verantwortlich. Die Stadt Landshut gilt damit, wie 27 andere Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, als „Corona-Hotspot“. Bürgerinnen und Bürger dürfen sich damit ab sofort gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne triftigen Grund nur noch maximal 15 Kilometer vom Stadtgebiet entfernen.

Als Orientierungshilfe wird die Stadt zeitnah auf ihrer Homepage www.landshut.de eine Grafik veröffentlichen, die den Radius von 15 Kilometern rund um das Stadtgebiet veranschaulichen soll. Klar ist: Insbesondere tagestouristische Ausflüge – zum Beispiel zum Wandern oder zum Wintersport in den Bayerischen Wald oder in die Alpen – sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Die Regelung kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert für mindestens sieben Tage in Folge unter die Marke von 200 sinkt.

Darüber hinaus hat die Stadt Landshut am Wochenende ihre im Rahmen von drei Allgemeinverfügungen erlassenen, bereits seit Wochen bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erneut, nun bis zum 31. Januar, verlängert. Die Regelungen sehen unter anderem eine Maskenpflicht im historischen Zentrum vor. Außerdem bleibt die Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Art. 8 GG auf maximal 10 Personen sowie an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften auf höchstens 100 Personen (im Freien: 200 Personen) begrenzt.

In Seniorenheimen sind Besuche nach wie vor auf eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, die landesweit gültige Testpflicht für Besucher ist natürlich auch in Landshut verbindlich. In Krankenhäusern im Stadtgebiet müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen, soweit im Rahmen des Hausrechts nicht strengere Vorschriften gelten.

Selbstverständlich sind in der Stadt Landshut auch sämtliche in der aktuellen Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergelegten Vorschriften zu beachten. Dazu zählen insbesondere die verschärften Kontaktbeschränkungen: Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur Angehörigen desselben Hausstands und einer zusätzlichen weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Dabei ist es unerheblich, wer wen besucht und ob das Zusammentreffen in der Wohnung der gemeinsam teilnehmenden Hausstandsangehörigen oder der Einzelperson stattfindet. Eine Sonderregelung für Kinder unter 14 Jahren besteht nicht mehr. Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften bleibt zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügungen der Stadt Landshut ist auf der Homepage der Stadt unter www.landshut.de nachzulesen.

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