Sicherheitsrisiko
Feuerwerk in der Landshuter Innenstadt verboten

30.12.2020 | Stand 21.07.2023, 1:29 Uhr
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Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, ist im Bereich der historischen Innenstadt Landshuts und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes verboten.

Landshut. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischen 21 und 5 Uhr bayernweit verbindliche Ausgangssperre auch in der Silvesternacht gilt. Das Verlassen der Wohnung ist in diesem Zeitraum daher nur aus triftigen Gründen gestattet; das Zünden von Feuerwerkskörpern zählt nicht dazu.

Nicht formell verboten ist dagegen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen Innenstadt bzw. des Burggeländes. Dennoch appelliert Oberbürgermeister Alexander Putz an die Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr freiwillig darauf zu verzichten. „Leider verletzen sich jedes Jahr zahlreiche Menschen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Ein Restrisiko ist nie auszuschließen, auch wenn man Erfahrung im Umgang mit solchen Gegenständen hat und die nötige Vorsicht walten lässt“, sagt Putz.

Die Krankenhäuser der Region seien wegen der Corona-Pandemie voll ausgelastet, Ärzte und Pflegepersonal arbeiteten seit Monaten bis zur Erschöpfung. „Die Belastungsgrenze das Gesundheitssystems ist erreicht, wenn nicht gar überschritten“, so der Rathauschef. „Wir dürfen es daher nicht riskieren, die Kliniken nun auch noch mit Patienten zu belasten, die sich beim Böllern verletzt haben. Das ist vermeidbar – wenn wir das Feuerwerk diesmal sein lassen.“ Diese kleine Einschränkung für den Einzelnen sei eine große Hilfe für das Krankenhauspersonal, sagt Putz. „Ich bedanke mich schon jetzt bei allen, die auf diese Weise ihre Solidarität mit unseren Ärzten und Krankenpflegern zeigen.“

Landshut