Landshut Verstärkerbusse
Wie war das noch mit den Bussen?

19.11.2020 | Stand 13.09.2023, 6:26 Uhr
−Foto: n/a

Eine Mutter beklagt die Situation, findet ihr Anliegen aber in der Kompetenz-Teilung untergegangen. ÖPNV im Raum Landshut: Wer ist wann, wo und für was zuständig? Und wie war das noch mal mit den Verstärkerbussen?

Landshut/Landkreis. Probleme löst man durch Dialog. Wer sich jedoch mit der Schilderung eines ÖPNV-Problems an jemanden wenden möchte, der braucht viel Geduld.

Diese Erfahrung musste jüngst auch Michaela Dengler aus dem Landkreis machen. Sie ist Mutter zweier Töchter (12 und 17), die beide, um den Schulweg bewältigen zu können, wie viele andere auch auf den ÖPNV angewiesen sind. Der steht jedem offen – und auch gerne mal in der Kritik: zu laut, zu voll, zu langsam... Ähnlich offen und gut einsehbar, wie ÖPNV, ist wenig – zumindest scheinbar. Denn hinter dem simplen Bus, der von A nach B fährt, steht ein ganzes Geflecht.

Das Busunternehmen, dessen Name dick auf dem Bus prangt, macht dabei nur den Anfang. Direkt erkundigt heißt es unter anderem: Das Unternehmen sei gar nicht zuständig, dürfe auch nichts sagen. Wo, wann, mit wie vielen Bussen sein: Man solle sich direkt an RBO wenden, Staatliche Linien würden durch Aufträge bedient.

RBO – Regionalbus Ostbayern, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, über einen „Kundendialog“ erreichbar für Eltern – ist wiederum ein Auftragnehmer des Landkreises Landshut (Ansprechpartner Landratsamt). Zusammen mit der Stadt Landshut (Ansprechpartner Rathaus) findet sich der Landkreis auch im LAVV. Der LAVV, Landshuter Verkehrsverbund, ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Sitz Landratsamt). Sie vereint als gemeinsame Einrichtung von Stadt und Landkreis Landshut zur organisatorischen Zwecken den regionalen ÖPNV. Sowohl Stadt als auch Landkreis sind nämlich je für sich genommen Aufgabenträger. Die ihrerseits, zur Auftragserfüllung, Betreiber anheuern. Zum Beispiel sind das in der Stadt Landshut die Stadtwerke Landshut als Betreiber der Stadtbusse. Oder RBO als ein Betreiber von Überlandlinien, die wiederum Subunternehmer anheuern können.

Zurück zum Ausgangspunkt. Die zugesandten Bilder sind augenscheinlich. Und sie sind aktuell, so Dengler, teils von letzter Woche, teils davor. Sie schickt Fotos verschiedener Linien und zu verschiedenen Tageszeiten. Ihre Töchter fahren mit unterschiedlichen Bussen über Land (also durch den Landkreis) in die Stadt und dort mit Stadtbus-Schülerlinien weiter zu ihren jeweiligen Schulen. „Meine Töchter berichten mir immer wieder von den sehr beengten Platzverhältnissen in den Bussen“, sagt Dengler. „Das sind keine Einzelfälle. Auch war das schon vor Corona. Damals fand ich es schon schlimm, wenn die Kinder im Bus im Mittelgang stehen müssen. Wenn auf der Landstraße ein Unfall passiert, wären sie nicht gesichert. Und jetzt – in Corona-Zeiten – droht auch noch das Risiko einer Infektion mit dem Virus.“

Die Mutter stellt mehrere Fotos (und ein Video) zur Verfügung, um zu unterstreichen: „Es betrifft mehrere Buslinien. Die Kinder stehen dort dicht an dicht gedrängt wie Vieh. “ Mindestens 21 Stehende habe ihre Tochter etwa letzte Woche gezählt. „Das letzte Mal habe ich vor drei Monaten angerufen, um eine Verbesserung zu erreichen. Nichts passiert. Was ist mit den Verstärkerbussen?“

Das Wochenblatt hat hierzu bei den beteiligten Stellen nachgefragt. Die Antworten, etwas verknappt, lauten:

Stadtwerke Landshut: Die Kapazitäten seien ausgeschöpft. „Von den insgesamt 39 Schülerlinien morgens werden fünf verstärkt. Wir würden sofort weitere Verstärkerbusse einsetzen, wenn geeignete freie Kapazitäten zur Verfügung stünden.“ Busse und Busfahrer gäbe es aber nicht ohne Limit. Also erfolge Priorisierung.

RBO: „In Corona-Zeiten ist Eigenverantwortung im öffentlichen Raum gefragt – auch im ÖPNV.“ Schutz solle durch das Tragen von Masken erreicht werden, und: „Wir bitten die Fahrgäste auf weniger volle Busse zu warten.“ Abgesehen davon: „Für die Bestellung des Schülerverkehrs ist das Landratsamt zuständig.“ Verstärkung der Linie könne RBO nicht alleine tun. (Nachtrag vom 19. November: RBO bittet „die fehlerhafte Zuordnung zu entschuldigen“ und ändert die ursprüngliche Antwort wie folgt ab: Bei „normalen Linienbussen, die für den Schülerverkehr mitgenutzt werden, legt der Landkreis nicht die Zahl der Busse fest.“ Vielmehr werde die fragliche Linie, die das Foto dokumentiert, „eigenwirtschaftlich von der RBO betrieben. Der Landkreis vergütet der RBO nur die Schülerjahreskarten. Die Planung des Busangebots obliegt also der RBO. Bestellt und finanziert werden vom Landkreis nur die Corona-Verstärkerbusse, deren sinnvoller Einsatz mit den Busunternehmen abgestimmt wird.“)

Im konkreten Fall der RBO-Linie, bei der Fotos die vollen Zustände dokumentieren, führen bereits „seit Jahren drei Busse“ regulär. Telefonisch sagt RBO zudem, es wäre eventuell noch möglich, die Linie zu verstärken, doch die erhobenen Fahrgastzahlen böten dazu keinen Anlass. Vereinzelte Stehplätze im letzten Streckenabschnitt seien als solche konzipiert und normal. Letzte Woche sei es aber an einem Tag zu einem „Ausreißer“ gekommen. Solche Einzelfälle seien möglich, aber nicht kompensierbar. Bei der konkreten Linie „beobachtet die RBO das Fahrgastaufkommen weiterhin“.

Landratsamt Landshut: „Der Wirtschaftsausschuss des Landkreis Landshut hat am 14. September beschlossen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens die Stehplätze in den Bussen auf maximal zehn Fahrgäste zu begrenzen.“ Die Verstärkung der Linien habe sehr kurzfristig organisiert werden müssen.Unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten wären Teile der betroffenen RBO-Linie verstärkt worden, um sie als Ganzes zu entlasten. Die Fahrgastzählungen von RBO wären dem Landratsamt bekannt. Mit Verweis auf RBO-Angaben geht das Landratsamt von einem Einzelfall aus. „Das zuständige Unternehmen wurde bereits sensibilisiert, uns umgehend zu informieren, sobald die maximal zulässige Anzahl von zehn Stehplätzen (unter vollständiger Auslastung der Sitzplätze) überschritten ist. Da im Landkreis Landshut bereits 39 Verstärkerbusse eingesetzt werden, sind die Kapazitäten vollständig ausgeschöpft.“

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: „Sitzplatzanspruch in der Schülerbeförderung“ bestehe nicht. So im ÖPNV kein Mindestabstand eingehalten werden könne, herrsche Maskenpflicht. Weiter: „Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen.“ Und: „Der Freistaat übernimmt vollständig die Kosten der Verstärkerfahrten.“ Außerdem stünde zur Organisation eine Vermittlungsplattform bereit. „Nach unserer Information gibt es bayernweit noch verfügbare Buskapazitäten. Allerdings kann es regional zu Engpässen kommen.“ Diese Engpässe seien nicht immer kurzfristig zu beheben. Bei Mängeln könne „der Landkreis mit den Schulen prüfen, ob durch Entzerrung der Schulzeiten eine Verbesserung der Schülerbeförderung erreicht werden kann.“

Landshut