Maskenpflicht im historischen Zentrum
Die Stadt Landshut legt sich mit dem Verwaltungsgericht an!

17.11.2020 | Stand 24.07.2023, 21:38 Uhr
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Vor eineinhalb Wochen hatte das Verwaltungsgericht Regensburg die in der Landshuter Innenstadt geltende Maskenpflicht teilweise gekippt. Das lässt man sich im Landshuter Rathaus nicht gefallen und geht nun gegen diese Entscheidung vor. OB Alexander Putz hat Beschwerde eingelegt.

Landshut. Mit Beschluss vom 9. November hat das Verwaltungsgericht Regensburg die für das gesamte historische Zentrum der Stadt Landshut seit 24. Oktober in der Zeit von 6 bis 21 Uhr geltende Maskenpflicht als unverhältnismäßig eingestuft. Die zur Eindämmung des Coronavirus erlassene Allgemeinverfügung wurde damit in diesem Punkt für den Antragsteller außer Kraft gesetzt, gilt aber für alle anderen Bürger fort.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Landshut am Dienstag, 17. November, nun Beschwerde eingelegt. „Die Maskenpflicht im Stadtzentrum soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern“, sagt Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz. „Wir halten diese Maßnahme – die übrigens fast alle Bürgerinnen und Bürger vorbildlich befolgen und für die wir auch von vielen Seiten Lob erhalten haben – angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen weiterhin für nötig und werden daher die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.“

Damit wird sich nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Regelung befassen müssen.

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