Verschärfte Maßnahmen ab Samstag
In Landshut springt die Corona-Ampel auf „Dunkelrot“

30.10.2020 | Stand 20.07.2023, 22:32 Uhr
−Foto: n/a

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut ist am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf 118,5 Fälle pro 100.000 Einwohner gestiegen. Damit springt die bayernweite Corona-Warnampel von Rot auf Dunkelrot. Mit Wirkung zum Samstag, 31. Oktober, 0 Uhr, treten weitere Beschränkungen in Kraft.

Landshut. Die zusätzlichen Maßnahmen sehen unter anderem eine Vorverlegung der Sperrstunde von 22 auf 21 Uhr sowie eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen aller Art auf maximal 50 Personen vor.

„Allein am Donnerstag sind im Stadtgebiet rund 40 Neuinfektionen gemeldet worden. Damit ist bei der 7-Tage-Inzidenz nun der Grenzwert von 100 deutlich überschritten. Das zeigt, wie dynamisch sich das Infektionsgeschehen auch bei uns vor Ort entwickelt“, sagt OB Alexander Putz.

„Wir müssen gemeinsam alles versuchen, um diesen gefährlichen Trend zu stoppen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“ Dafür sei die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger nötig. „Jede Maßnahme, die auf Bundes- und Landesebene oder direkt von den Kommunen verordnet wird, kann nur dann die erhoffte Wirkung entfalten, wenn sich jeder und jede Einzelne auch im privaten Bereich – wo Kontrollen weder erwünscht noch möglich sind – an die Regelungen hält. Ich bitte deshalb alle Landshuterinnen und Landshuter: Reduzieren Sie Ihre Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut notwendige Maß, halten Sie stets die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ein und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wo immer das empfohlen oder angeordnet ist. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern auch sich selbst und Ihre Angehörigen.“

Da der Freistaat mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine landesweite Regelung erlassen hat, ist auch für die nun in Kraft tretenden, zusätzlichen Maßnahmen keine separate Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörden mehr erforderlich.

Die folgenden Maßgaben gelten daher automatisch für die Stadt Landshut:

- Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, bleibt die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.

- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls unverändert auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).

- In allen Schulen (einschließlich der Grundschulen) und Hochschulen müssen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos nach wie vor auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, also auch nach den nun beginnenden Allerheiligenferien. Am Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler soll bis auf Weiteres festgehalten werden.

- Die Maskenpflicht gilt außerdem unverändert im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL); auch diese Regelung wird bis auf Weiteres verlängert. Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.

- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongressen oder Messen. Außerdem sind bei Veranstaltungen aller Art maximal 50 Teilnehmer bzw. Besucher erlaubt.

- Für die Gastronomie gilt zwischen 21 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.

- Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

- Zu beachten ist, dass bereits am Montag, 2. November, 0 Uhr, in zahlreichen Bereichen weitergehende Regelungen wirksam werden dürften. Dann tritt voraussichtlich der am Mittwoch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer vereinbarte und gestern vom bayerischen Kabinett beschlossene Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Kraft.

Dieser sieht landesweit und zunächst bis Ende November noch strengere Kontaktbeschränkungen vor: Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist ab Montag begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands. Konkret heißt das: Es dürfen sich zum Beispiel zwei fünfköpfige Familien treffen – das wären zwei Hausstände mit insgesamt zehn Personen –, nicht aber drei getrennt voneinander wohnende Menschen, weil in diesem Fall zwar nur drei Personen, aber eben mehr als zwei Hausstände zusammenkommen würden.

Ebenfalls mit Wirkung zum 2. November und befristet bis zum Monatsende angeordnet wird die Schließung sämtlicher Gastronomiebetriebe, Bars und Kneipen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen (nicht von Getränken aller Art!), und zwar ausdrücklich nur für den Verzehr zu Hause. Geschlossen werden zudem alle Einrichtungen und Institutionen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind – die Palette reicht von Kultureinrichtungen wie Theater und Museen über Kinos, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios bis hin zu Wettannahmestellen, Spielhallen und Prostitutionsstätten.

Darüber hinaus wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen inklusive aller Schulturnhallen und der Ballsporthalle der ehemaligen Schochkaserne eingestellt. Ebenfalls betroffen ist der Publikumslauf im Eissportzentrum am Gutenbergweg. Sämtliche Profisportveranstaltungen, in Landshut insbesondere die Heimspiele der Eishockey-Mannschaft des EVL in der DEL2, dürfen zwar plangemäß stattfinden, Zuschauer sind jedoch nicht zugelassen. Alle anderen Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz – insbesondere also Demonstrationen. Die Landshuter Literaturtage werden ausschließlich in Form von Online-Angeboten durchgeführt.

Geöffnet bleibt dagegen der Groß- und Einzelhandel, wobei sich nach wie vor nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im jeweiligen Geschäft aufhalten darf. Ebenfalls öffnen dürfen Friseursalons, natürlich unter Einhaltung der bestehenden Hygieneauflagen. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sind weiterhin gestattet. Geschlossen bleiben müssen im Monat November dagegen Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, da in diesen Einrichtungen eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Die entsprechende Verordnung des Freistaats wird nach ihrer Veröffentlichung ebenso wie die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Landshut auch auf der Homepage der Stadt über einen Link einsehbar sein.

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