7-Tage-Inzidenz von 120,7
Landkreis Landshut ist jetzt im „dunkelroten“ Bereich

27.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:58 Uhr
−Foto: n/a

Der Landkreis Landshut hat am Dienstag – wenig überraschend – auch den Schwellenwert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten – und liegt aktuell bei 120,7. Damit gilt er in der Corona-Ampel ab sofort als „dunkelrot“, was strengere Corona-Maßnahmen nach sich zieht.

Landkreis Landshut. Die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus reißen im Landkreis Landshut nicht ab: Die 7-Tage-Inzidenz liegt mittlerweile bei über 120 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) – ein klarer Infektionsschwerpunkt ist nicht mehr erkennbar. In Kindertagesstätten, weiterführenden Schulen über alle Schularten verteilt, Beruflichen Schulen und weiteren Einrichtungen ist das Virus mittlerweile angekommen, hat klassen- bzw. gruppenweise oder komplette Schließungen erforderlich gemacht.

„Wie schnell es gehen kann, zeigt unser Nachbarlandkreis Rottal-Inn; wir müssen unbedingt zusammenhalten, um diesen partiellen Lockdown für unsere Region zu verhindern. Doch das können wir nur gemeinsam“, appelliert Landrat Peter Dreier an die Bürgerinnen und Bürger. Abstand halten, Händewaschen, Maske tragen, regelmäßiges Lüften und die Anzahl an sozialen Kontakten reduzieren: „Was so einfach klingt, ist dennoch ein entscheidender Beitrag zur Eindämmung dieser Pandemie.“

Mit dem Überschreiten dieser Grenze ist nun die vierte Stufe der Bayerischen „Corona-Ampel“ erreicht. Die Maßgaben nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz gelten ab Mittwoch, 28. Oktober, bis auf weiteres, für den gesamten Landkreis Landshut, nicht aber für die Stadt Landshut, da die 7-Tages-Inzidenz auf dem Stadtgebiet im roten Bereich – am Dienstag bei 83,1 – liegt.

Auf dem Gebiet des Landkreises gelten, bis der Grenzwert von 100 Corona-Neuinfektionen wieder eine Woche lang unterschritten wird, folgende Maßgaben:

- Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ohne den Charakter einer Feierlichkeit (z. B. Vereins- und Parteisitzungen, Messen, Tagungen oder kulturelle Veranstaltungen), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf maximal 50 begrenzt. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.

- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Dazu zählen auch Veranstaltungen mit dem Charakter einer Feierlichkeit, z.B. Hochzeiten oder Geburtstage. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).

- Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.

- In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.

- Die erweitere Maskenpflicht besteht fort: In allen Öffentlichen Gebäude, auf so genannten „Begegnungs- und Verkehrsflächen“, also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss nun ebenfalls eine Maske getragen werden.

- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen oder in Freizeiteinrichtungen.

- Für die Gastronomie gilt ab 21 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.

- Bei Nicht-Einhalten dieser Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.

- Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-landshut.de) stehen weitere Informationen zu den Maßnahmen zum Corona-Virus bereit. Auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.stmgp.bayern.de) wird die Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung noch einmal detailliert aufgeschlüsselt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich zuerst hier zu informieren. Bei weiteren Fragen können Sie sich an ifmsv@landkreis-landshut.de wenden.

Mit dem Dienstag, 27. Oktober, ist die Zahl der Indexpatienten auf 1.751 angestiegen – hier sind alle festgestellten Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie erfasst. Davon gelten 1.391 bereits als „genesen“ und konnten die häusliche Quarantäne verlassen. Damit sind aktuell 317 laufende Infektionen bekannt: Die Betroffenen leben in der Stadt Landshut und verteilt über den gesamten Landkreis. Lediglich in fünf der 35 Landkreis-Gemeinden sind derzeit keine laufenden Infektionen bekannt (Weihmichl, Adlkofen, Weng, Kröning, Vilsheim). 43 Personen sind bislang verstorben, bei denen ein Zusammenhang mit Covid19 möglich ist.

Die Anzahl der Kontaktpersonen ersten Grades, die also direkten Kontakt zu einem Indexpatienten hatten und deshalb auch vorsorglich auf eine Infektion getestet und in häusliche Quarantäne überstellt werden, liegt mittlerweile bei weit über 5.000, ändert sich aber aufgrund der umfassenden Ermittlungen aber quasi im Minutentakt.

In den Krankenhäusern der Region werden derzeit 19 Corona-Patienten behandelt: Auf den Normalstationen werden 16 Person isoliert, drei Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinzu kommt eine stets schwankende Zahl an Verdachtspersonen. Die Zahl der Covid-Patienten steigt also kontinuierlich an (Stand: 27. Oktober).

Landshut