Corona-Warnwert überschritten
„Wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, um die Zahl an Neuinfektionen eindämmen zu können“

15.10.2020 | Stand 24.07.2023, 21:53 Uhr
−Foto: n/a

Corona-Warnwert überschritten: Landkreis Landshut erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Landkreis Landshut. Nach einer nicht genehmigten Oktoberfest-Party in Bodenkirchen ist die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infektionen im Landkreis Landshut in den vergangenen Tagen nach oben geschnellt. Nach den Berechnungen des Staatlichen Gesundheitsamtes liegt die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Landshut derzeit bei 37,52 – damit ist der von der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung ausgegebene „Frühwarnwert“ von 35 überschritten.

Aus diesem Grund hat der Landkreis Landshut eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschränkungen für die Bevölkerung vorsieht. Die Allgemeinverfügung tritt um Mitternacht in Kraft und gilt somit ab Freitag, 16. Oktober 2020, 0 Uhr. Sie wird noch um die Kabinettsbeschlüsse von Donnerstag ergänzt, sobald diese in Kraft getreten sind.

Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis Landshut. Sie umfasst folgende Maßgaben:

- Für Veranstaltungen im Öffentlichen Raum (z. B. Gasthaus, angemieteter Saal etc.), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen im Innenraum beschränkt. Dies gilt beispielsweise für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Beerdigungen, aber auch für Partei- und Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.

- Es wird dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung, auf maximal 25 Personen im Innenraum zu begrenzen. Diese Vorgabe gilt auch bei Mitgliedern unterschiedlicher Hausstände. Auch hier wird empfohlen, sich unbedingt an die Hygieneregeln zu halten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).

- Für Kindertagesstätten und Schulen gilt die Stufe 2 („Gelb“) des Rahmenhygieneplans. Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine Gesichtsbedeckung tragen. In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun auch auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen. Für die Grundschüler besteht diese Pflicht derzeit nicht. Lehr-, Schul- und Betreuungspersonal müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

- Bei Nicht-Einhalten dieser Allgemeinverfügung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.

Für Fragen zur Allgemeinverfügung hat der Landkreis Landshut ein Bürgertelefon eingerichtet – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Tel. 0871/4081800 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Die durch die 7. Bayerische Infektionsschutzverordnung gesondert geregelten Bereiche (beispielsweise in Bezug auf Gottesdienste, Sport, Freizeiteinrichtungen oder Kulturstätten) sind nicht davon betroffen. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort. Der Parteiverkehr am Landratsamt wird derzeit noch nicht eingeschränkt – die Besucher müssen aber verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Eine Ausweitung der Vorgaben der Allgemeinverfügung ist nicht auszuschließen, erklärt Landrat Peter Dreier: „Wir beobachten die Situation genau, aber die Tendenz ist weiter steigend. Vor allem, weil noch einige Testergebnisse von Kontaktpersonen ausstehen. Deshalb müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, um die Zahl an Neuinfektionen eindämmen zu können. Unsere Kontaktermittlungs-Teams arbeiten am Anschlag, um schnellstmöglich die Kontaktpersonen zu finden, in häusliche Quarantäne zu überstellen und weitere Tests zu veranlassen.“ Deshalb appelliert der Landrat nochmals an die Bevölkerung, sich an weiter an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und keine großen Feste, Veranstaltungen oder Partys zu veranstalten oder zu besuchen. „Der Fall in Bodenkirchen zeigt, welch enorme Auswirkungen solch eine Veranstaltung haben kann.“

Zu den bekannten rund 20 Infektionen, die ihren Ursprung wohl in einer nicht genehmigten Feier Anfang Oktober in Bodenkirchen haben, sind derzeit noch keine weiteren hinzugekommen. Es stehen aber noch einige Tests aus, heißt es vom Staatlichen Gesundheitsamt.

Stand Donnerstagnachmittag (15. Oktober 2020) liegt die Zahl der Indexfälle (aller labortechnisch nachgewiesener Corona-Infektionen seit Mitte März) bei mittlerweile 1.421. Zeitgleich konnten aber einige Betroffene aus der Häuslichen Quarantäne entlassen werden (insgesamt 1.282). Damit sind aktuell 96 laufende Covid-Infektionen in der Region bekannt. Die Betroffenen leben in der Stadt Landshut, Pfeffenhausen, Neufahrn, Bayerbach, Hohenthann, Essenbach, Ergolding, Altdorf, Niederaichbach, Tiefenbach, Kumhausen, Kröning, Aham, Gerzen, Schalkham, Buch, Vilsbiburg, Bodenkirchen, Neufraunhofen, Velden und Wurmsham.

Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Patienten in den regionalen Krankenhäusern ist weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau: Auf den Normalstationen sind, neben einer täglich stark schwankenden Zahl von Verdachtsfällen, drei infizierte Personen isoliert. Derzeit muss kein Infizierter intensivmedizinisch betreut werden (Stand: 15. Oktober, 10 Uhr – aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es stets zu Veränderungen der einzelnen Werte kommen).

Landshut