Versicherung muss zahlen
Münchner Urteil ein Lichtblick für die Landshuter Gastwirte

07.10.2020 | Stand 13.09.2023, 6:25 Uhr
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Gute Nachrichten für die Gastronomen aus der Region: Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass eine Betriebsschließungsversicherung für die Corona-Ausfälle voll zahlen muss.

Landshut. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben – und ist ein Lichtblick für die von der Corona-Krise arg gebeutelten Gastronomen: Das Landgericht München I hat vorige Woche entschieden, dass die Versicherung einem Gastwirt für die corona-bedingte Schließung seines Betriebes die gesamte Versicherungssumme zahlen muss. Ein wegweisendes Urteil, schließlich war es im Rechtsstreit darum gegangen, ob ein grundsätzlicher Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht.

„Das ist ein sehr erfreuliches Urteil“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hofknecht von der Landshuter Kanzlei Dr. Jockisch. „Es handelt sich um ein Urteil zu Standardbedingungen, die geschätzt in 80 Prozent der Verträge verwendet werden.“

Daher sieht Hofknecht neuen Rückenwind im Rechtsstreit seines Mandanten Alexander Tiefenbacher, Wirt des „35 millimeter“ in Landshut, mit der Zurich Versicherung (das Wochenblatt berichtete). Hofknecht zum Wochenblatt: „Wir befinden uns in Vergleichsverhandlungen. Dabei ist uns dieses Urteil natürlich hilfreich.“ Dr. Martin Jockisch fügt an: „Wir als Kanzlei werden jetzt natürlich den Druck auf die Versicherung erhöhen und versuchen, einen guten Vergleich zu erzielen. Die Entscheidung aus München spielt uns jetzt in die Karten.“

Schließlich, so Thomas Hofknecht weiter, geht man davon aus, dass man am Landgericht Landshut der Entscheidung aus München eher folgen werde als einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das Mitte Juli entschieden hatte, dass die Schließung wegen Covid19 nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Hofknecht: „Wir sind jetzt in einer komfortablen Situation und werden mit Kraft versuchen, unsere Forderungen durchzusetzen. Nur wenn von der Zurich Versicherung ein sehr gutes Angebot vorliegt, werden wir eventuell von einer Klage absehen.“

Dinge, die auch Gastronom Alexander Tiefenbacher gerne hören wird. Dieser hatte sich bereits im Juni kämpferisch gezeigt und angekündigt, den Rechtsstreit durchfechten zu wollen.

„Das Münchner Urteil ist ein wichtiger Meilenstein“, so Anwalt Martin Jockisch, der jedoch von anderen Gastronomen wisse, die bereits „eingeknickt sind und einen weniger guten Vergleich geschlossen haben“. Jockisch weiter: „Die Versicherungen wollten – und haben – die Not der Wirte ausgenutzt.“ Aus Verzweiflung hätten sich manche Wirte auf „freiwillige Leistungen“ der Versicherungen eingelassen und damit aber auf jeglichen Rechtsanspruch verzichtet.

„35 millimeter“-Wirt Alexander Tiefenbacher kann sich glücklich schätzen, auf seinen Kampfeswillen vertraut zu haben. Er kann jetzt entspannt die neuen Verhandlungen mit der Zurich Versicherung angehen.

Landshut