Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot
Demo gegen die Corona-Maßnahmen in Landshut darf stattfinden, Protestzug bleibt untersagt

18.09.2020 | Stand 13.09.2023, 6:58 Uhr
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Die Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Landshut am Samstag, 19. September, kann stattfinden, doch ein geplanter Protestzug durch die Innenstadt wird untersagt.

Landshut. Die von der Initiative „Querdenken 871“ angemeldete Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Landshut kann stattfinden. Laut Angaben von Organisator Bernd Thomas Dreyer hat das Ordnungsamt die Hauptkundgebung, das „Fest für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ (19. September, 15.30 Uhr, Ringelstecherwiese) am Freitagvormittag (18. September) genehmigt.

Dagegen hat die Stadt die Erlaubnis für den vorgeschalteten Protestzug „Trommeln für den Frieden“, der am Samstag ab 13.30 Uhr vom Bismarckplatz zur Ringelstecherwiese führen soll, „aus Infektionsschutzgründen“ verweigert. In einer Stellungnahme der Stadt heißt es: „Nach wie vor bewegt sich das Infektionsgeschehen der Stadt im bayerischen Vergleich weiter auf erhöhtem Niveau. In dieser Woche schwankte der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) stets um die im Freistaat gültige Frühwarnschwelle von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner; am Freitag bei 33,1 und damit knapp unter der kritischen Marke. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen und das Ansteckungsrisiko für die Bürger möglichst gering zu halten, hatte sich die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt deshalb am Freitag auch dazu entschieden, die seit 4. September gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus, die am Samstag ausgelaufen wäre, nochmals um eine Woche bis 26. September zu verlängern.“

Auch die Hauptkundgebung auf der Ringelstecherwiese steht unter einem Vorbehalt: „Sollte die 7-Tage-Inzidenz am Samstag, 19. September, den Frühwarn-Wert von 35 überschreiten, muss die Anzahl der Demo-Teilnehmer kurzfristig von maximal 2500 auf 500 beschränkt werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Demo-Organisator Bernd Thomas Dreyer hat am Freitagnachmittag rechtliche Schritte angekündigt. Man werde das Verwaltungsgericht Regensburg anrufen, um per Eilantrag die Durchführung des Demozuges zu ermöglichen. „Ich vermisse die Dialogbereitschaft des Ordnungsamtes“, kritisiert Dreyer, „jetzt muss das Gericht entscheiden.“

UPDATE (19. September, 12.30 Uhr): Der Demo-Zug „Ruf der Trommeln – Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ darf nicht durchgeführt werden. Gegen das von der Stadt Landshut ausgesprochene Verbot hatten die Initiatoren von „Querdenken 871“ das Verwaltungsgericht Regensburg angerufen. „Dieses lehnte den Antrag ab und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadt Landshut. Heute Mittag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Der Beschluss ist damit unanfechtbar“, so ein Sprecher der Stadt Landshut. Die Organisatoren haben angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Verfassungsbeschwerde einzureichen.

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