„Das ist Abrechnungs-Willkür“
Schilder-Zoff in der Landshuter Innenstadt – Anwohnerin geht auf die Barrikaden

26.08.2020 | Stand 13.09.2023, 6:50 Uhr
−Foto: n/a

Susanne Kubitza liegt im Clinch mit der Stadt Landshut. Es geht um einen Umzug, eine Halteverbotszone und eine Rechnung, die die 39-Jährige richtig wütend macht.

Landshut. Seit Wochen liegt Susanne Kubitza mit der Stadt Landshut im Clinch. Und ein Ende ist nicht in Sicht!

Was ist passiert? Für einen Umzug hat die 39-Jährige die Ausweisung einer Halteverbotszone vor ihrem Haus in der Innenstadt in Auftrag gegeben. Als jedoch die Rechnung für diesen Service ins Haus flattert, traut Susanne Kubitza ihren Augen kaum.

Susanne Kubitza arbeitet bei einem großen bayerischen Autobauer. Im Juli 2018 verschlug es sie beruflich von Landshut nach Leipzig. Für den Tag des Umzugs ließ sie vor dem Wohnhaus in der Oberen Neustadt ein vorübergehendes Halteverbot einrichten. Dieser Service, darunter der An- und Abtransport sowie das Aufstellen der Schilder, kostet damals 121,57 Euro. Anfang dieses Jahres nun ist das berufliche Intermezzo in Sachsen beendet. Für die Rückkehr nach Landshut beantragt Susanne Kubitza wieder ein Halteverbot vor dem Wohnhaus in der Neustadt 500. Zeitraum, Größe des gesperrten Areals – „Es handelt sich um das exakt gleiche Halteverbot wie beim Auszug 2018“, sagt sie.

Alles in bester Ordnung also? Nein. Denn die Rechnung, die sie Ende April erhält, macht sie fassungslos. 217,65 Euro – im Vergleich zu 2018 soll sie fast das Doppelte zahlen!

Umso ärgerlicher, weil der Preiszuschlag die Landshuterin völlig unvorbereitet trifft. „Man sagte mir zuvor am Telefon, dass ich mit ähnlichen Kosten wie damals rechnen soll“, erzählt die 39-Jährige.

Gegen die Rechnung hat sie Widerspruch eingelegt. Sie sei, so sagt sie zum Wochenblatt, „nicht nachvollziehbar“.

Wie kommen die deutlich höheren Kosten zustande? Von den Bauamtlichen Betrieben heißt es, dass es einerseits im Zeitraum von Juli 2018 bis Januar 2020 eine Erhöhung des Stundensatzes gegeben habe. Zudem habe Frau Kubitza, so wird ihr schriftlich mitgeteilt, im Juli 2018 „zweimal Glück gehabt“. Ihre Halteverbotszone damals sei eine Streckenbaustelle gewesen, daher Arbeitskosten nur anteilig berechnet worden.

Im Januar dagegen habe es keine Folgeaufträge gegeben, Frau Kubitza müsse somit „zwei Mal die Hin-und Rückfahrt bezahlen.“ Und überhaupt, so heißt es in dem Schreiben abschließend, könne sich Susanne Kubitza „gerne bei privaten Verkehrssicherungsfirmen erkundigen, was diese für Schilder inklusive Auf- und Abbau verrechnen.“

Eine Erklärung, mit der sich Susanne Kubitza nicht zufriedengeben will. Und deshalb geht der Rechnungszoff in die nächste Runde. Letzte Woche erhielt sie die erste Mahnung. Zahlen will sie dennoch nicht. Ihre Forderung: „Es muss doch eine transparente Gebührenordnung geben. Das ist doch reine Abrechnungswillkür!“

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