Der Bausenat muss entscheiden
Wann darf die Gretlmühle wieder öffnen?

05.06.2020 | Stand 03.08.2023, 17:59 Uhr
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Die Schwimmbäder dürfen wieder aufsperren, aber was ist zum Beispiel mit der beliebten Gretlmühle? Der Landshuter Bausenat muss in seiner nächsten Sitzung am 18. Juni entscheiden, wie es dort weitergeht.

Landshut. Nach der am 30. Mai in Kraft getretenen „Fünften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ dürfen Schwimmbäder unter strengen Voraussetzungen ab 8. Juni wieder öffnen. Im Fall der Gretlmühle, bei der es sich um ein Naherholungsgebiet mit Badesee handelt, muss der Bausenat entscheiden, der erst am 18. Juni tagen wird.

Den Stadträten stellen sich dabei viele schwierige Fragen; außerdem wären mit der Überwachung der ministeriellen Hygieneauflagen sehr hohe Kosten verbunden. Oberbürgermeister Alexander Putz legt trotzdem grundsätzlich großen Wert darauf, dass die Einrichtung sobald wie möglich geöffnet werden kann. Er ist sich dabei über die Schwierigkeiten bei der Erstellung und Umsetzung des Hygienekonzepts bewusst. Keinesfalls dürfe die Gretlmühle zu einem Infektionsherd werden.

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