Flüchtlingskind Lamis (2) hofft auf Hilfe
Abschiebung statt wichtiger Operation

12.02.2020 | Stand 13.09.2023, 1:48 Uhr
−Foto: n/a

Wenn die kleine Lamis durch die Wohnung fetzt, sieht man ein glückliches, aufgewecktes Mädchen, das strahlt und gute Laune verbreitet. Man muss ganz genau hinsehen, um unter dem Pulli der Zweijährigen die kleine „Unregelmäßigkeit“ am Rücken zu erkennen. Doch seit ihrer Geburt leidet das syrische Mädchen – das mit ihrer Familie in Furth lebt – an einer ausgeprägten Form von Skoliose, einer schief wachsenden Wirbelsäule.

Furth. „Lamis muss dringend operiert werden“, sagt Manuela Grußie, die sich soweit es geht, um die Flüchtlingsfamilie kümmert. Dass ausgeprägte Folgeschäden drohen, wurde Familie Kassas erst vorige Woche bestätigt, als die zweijährige Tochter in der Wirbelsäulen-Chirurgie der Schön Klinik Vogtareuth untersucht wurde.

„Bei der Patientin besteht bereits jetzt eine sehr ausgeprägte Form der Skoliose mit absoluter Verschlechterungswahrscheinlichkeit“, so das Urteil des Leitenden Oberarztes. Er empfehle dringend die zeitnahe Versorgung vor der Zunahme der Verkrümmung mit unmittelbar nachfolgender Einschränkung von Organfunktion wie zum Beispiel der Lungenfunktion. „Eine operative Versorgung bei einem Körpergewicht von 10 Kilogramm ist bereits in Deutschland nur in speziellen Zentren (...) möglich. Wir empfehlen daher, die Versorgung in Deutschland durchführen zu lassen.“

Da in der Schön Klinik im März ein neues MRT-Gerät (Magnet-Resonanz-Tomograph) eingebaut werde, könne die kleine Lamis – deren Wirbelsäule bereits um 31 Grad verkrümmt ist – ab April behandelt werden.

Allerdings machen derzeit die Behörden der syrischen Familie einen Strich durch die Rechnung. Da die junge Familie bei ihrer Flucht aus Syrien zuerst in Spanien EU-Boden betreten hatte, droht nun die Abschiebung dorthin.

Manuela Grußie schüttelt den Kopf: „Obwohl der Familie von der Schön Klinik Bescheinigungen vorliegen, dass die Zweijährige bald operiert werden sollte, wurde dem Mädchen beim Gesundheitsamt Landshut die Reisefähigkeit bescheinigt. Jetzt lebt die Familie jeden Tag in der Angst, abgeholt und nach Spanien abgeschoben zu werden.“ Und dies, obwohl das Mädchen gerade in Deutschland die bestmögliche Behandlung erfahren könnte.

„Könnte Duldung erteilt werden“

Die Regierung von Niederbayern hat sich zum Fall der kleinen Lamis Kassas geäußert. „Der Familie ist in Spanien internationaler Schutz nach dem Europäischen Asylsystem gewährt worden. Die Reisefähigkeit aller Familienmitglieder – auch der erkrankten Tochter – wurde amtsärztlich bestätigt.“ Derzeit klären die zuständigen Behörden, ob die für die Behandlung der Erkrankung erforderliche Operation in Spanien durchgeführt werden könne. „Sollte das Mädchen nur in Deutschland operiert werden können, könnte der Familie für die Zeit der Operation und der notwendigen Nachbehandlungen eine Duldung erteilt werden.“

Landshut