Amtsgericht stärkt Position der Mieter
Rauchmelder-Urteil wird richtig teuer für die großen Vermieter

18.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:26 Uhr
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Mit seinem riesigen Einsatz für die regionalen Mieter macht sich Oliver Wunsch seit Jahren nicht nur Freunde. Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumrecht ist gleichzeitig 2. Vorsitzender des Mietervereins Landshut e.V. und zieht nicht selten gegen die großen Wohngesellschaften vor Gericht. Jetzt konnte der 52-Jährige erneut einen Erfolg feiern, der für den einzelnen Mieter zwar nur eine kleine Erleichterung bringt. Allerdings sind die Folgen für die großen Vermieter gravierend.

LANDSHUT Mit seinem riesigen Einsatz für die regionalen Mieter macht sich Oliver Wunsch seit Jahren nicht nur Freunde. Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumrecht ist gleichzeitig 2. Vorsitzender des Mietervereins Landshut e.V. und zieht nicht selten gegen die großen Wohngesellschaften vor Gericht. Jetzt konnte der 52-Jährige erneut einen Erfolg feiern, der für den einzelnen Mieter zwar nur eine kleine Erleichterung bringt. Allerdings sind die Folgen für die großen Vermieter gravierend.

Im Auftrag eines Mandanten hatte Wunsch dagegen geklagt, dass die Mietkosten für Rauchwarnmelder auf die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Das Amtsgericht Landshut hatte dem Kläger recht gegeben. „Bislang hatte noch kein Gericht in Bayern die Thematik Rauchwarnmelder behandelt. Ich wollte diese Frage endlich geklärt haben“, sagt Oliver Wunsch dem Wochenblatt. Auch der Bundesgerichtshof hätte sich in dieser Frage noch nicht geäußert, also war Wunsch zur Tat geschritten. „Das Urteil ist rechtskräftig!“

Wunsch weiter: „Es ist wichtig, dass diese Frage nun für Landshut geklärt ist. Das heißt: Mietkosten für Rauchwarnmelder, die ich als Anschaffungskosten sehe, werden nicht auf den Mieter umgelegt.“ Einzig die nur wenige Euro hohen Wartungskosten der Rauchmelder müsse der Mieter tragen.

Darum rät der Anwalt allen Mietern, sich dringend die Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen genau anzusehen. „Für den einzelnen Mieter geht es um vergleichsweise kleine Beträge. Aber für die Vermieter hat dieses Urteil drastische Auswirkungen“, ist sich Wunsch sicher. Schließlich hätten große Vermieter wie Dawonia oder GeWoGe mehrere Hundert oder gar Tausende Wohnungen im Raum Landshut.

„Da kommt schnell ein stattlicher sechsstelliger Betrag für die jeweilige Gesellschaft zusammen!“, hat der Fachanwalt überschlagen. Denn gerade die großen Vermieter hätten in der Vergangenheit die Kosten der Rauchmelder auf die Mieter umgelegt.

Daher empfiehlt Oliver Wunsch den Mietern, schriftlich Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einzulegen – dies ist bis ein Jahr nach dem Erhalt der Abrechnung möglich – und sich die entsprechenden Belege vom Vermieter kommen zu lassen. Wunsch: „Da nur die Wartungskosten umlegbar sind, können die Betroffenen die Mietkosten der Rauchwarnmelder zurückverlangen.“

Darüber hinaus sei der Mieterverein Landshut gerade dabei, die größeren Vermieter und Wohnungsgesellschaften anzuschreiben und aufzufordern, von den bisherigen Abrechnungsmethoden abzurücken.

Denn, so Wunsch weiter, „bisher haben die allermeisten großen Vermieter die gesamten Kosten der Ruchmelder auf die Mieter umgelegt. Wie sich herausgestellt hat: unberechtigt!“

Landshut