Hinweisschilder sorgen für Aufklärung
In der Flutmulde ist das Füttern der Wasservögel verboten

20.12.2019 | Stand 31.07.2023, 15:03 Uhr
−Foto: n/a

Das Wasserwirtschaftsamt und die Stadt Landshut haben kürzlich an der Pfettrach in der Flutmulde ein erstes Schild aufgestellt, auf dem „Füttern verboten“ steht. Neben diesem Hinweis informiert die Tafel über die Probleme, die durch übermäßige Fütterung entstehen. Die Initiative zur Aufstellung der Schilder in der Flutmulde kam aus dem Umweltsenat des Landshuter Stadtrates.

LANDSHUT Das Füttern von Wasservögeln ist in Städten, die an Gewässern liegen, seit Jahrzehnten weit verbreitet. Dazu stellt der Fachbereich Naturschutz der Stadt grundsätzlich fest, dass wildlebende Tiere am Wasser von Natur aus sehr wohl in der Lage sind, auch in der kalten Jahreszeit Nahrung zu finden, so dass die Fütterung durch den Menschen in aller Regel unnötig ist. Dennoch wurde das Geschehen toleriert, solange es sich in einem überschaubaren Rahmen bewegt hat.

In den vergangenen Jahren ist es in Landshut an einzelnen Stellen jedoch zu ausufernden Fütterungen von Wasservögeln gekommen. Wie die ehrenamtliche Naturschutzwacht der Stadt und das Wasserwirtschaftsamt Landshut beobachtet haben, werden gerade in der Flutmulde an der Pfettrach altes Brot und Semmeln in sehr großen Mengen ausgebracht. Das führt zu verschiedenen, teilweise gravierenden Problemen. Die Tiere können durch die falsche Nahrung ernsthaft erkranken. Wenn sich Wasservögel in großer Zahl an den Futterstellen versammeln, entstehen bei den Tieren großer Stress und Aggressivität. Die Tiere leiden darunter. Infektionskrankheiten können sich unter den Vögeln an solchen Futterstellen sehr schnell verbreiten. Die Fütterung erreicht auch in aller Regel nur ohnehin häufig vorkommende konkurrenzstarke Tiere, wie Stockenten. Der Gedanke, die Vögel aus Gründen des Tier- oder Artenschutzes zu füttern, ist fehl am Platz.

Ein weiteres Problem ist hygienischer Art. Stellen, an denen im Übermaß altes Brot und Semmeln ausgebracht werden, ziehen Ratten an. Die Wanderratte ist bekannt als Überträger von Krankheiten und gilt als Hygieneschädling. Die Stadt Landshut hat mit ihrer Sicherheitsverordnung in Paragraph 11 auf die ausufernde Fütterung von Wasservögeln reagiert und erklärt das Füttern für unzulässig, wenn Ratten angelockt und übermäßige Verunreinigungen erzeugt werden. Ein Verstoß hiergegen kann sogar als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Aber nicht nur für die Vögel ist das übermäßige Füttern mit Brot oder Semmeln schädlich. Auch das Gewässer selbst kann Schaden nehmen. So kann es zu einer Überdüngung des Gewässers kommen. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut betont, dass auch Algen- und Schlammbildung durch nicht gefressenes altes Brot, alte Semmeln und Kot der großen Zahl an Wasservögeln bei den Futterstellen begünstigt werden. Durch die Schlammbildung auf dem Gewässergrund finden viele Wasserlebewesen keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vor. Sie sterben ab oder werden verdrängt.

Neben der Pfettrach in der Flutmulde gibt es auch an der Isar einige „Hotspots“ mit intensiver Fütterung. Auch hier werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Stadt Landshut und Wasserwirtschaftsamt Landshut bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient ausschließlich dem Natur-, Tier- und Gewässerschutz und soll einer übermäßigen Vermehrung der Wanderratten vorbeugen.

Anders als das übermäßige Füttern von Wasservögeln schadet das richtige Füttern von Gartenvögeln nicht. Darauf weist der Fachbereich Naturschutz ausdrücklich hin. Gärten sind oftmals Rückzugsgebiete für die heimische Vogelwelt, die in der freien Landschaft oftmals nicht mehr ausreichend Nahrung findet. Informationen findet man dazu im Internet, beispielsweise auf der Homepage des Landesbund für Vogelschutz unter www.lbv.de.

Informationen zum Fütterungsverbot erteilt der Fachbereich Naturschutz der Stadt unter Telefon 881688 oder per E-Mail an naturschutz@landshut.de.

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