„Topf Secret“
Wirt aus dem Landkreis erringt Sieg gegen Online-Pranger

10.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:09 Uhr
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Ein Gastwirt aus dem Landkreis Landshut hat sich durchgesetzt: Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat der Klage des Gastronomen gegen das Landratsamt Landshut stattgegeben. Die Behörde darf keine Daten an den Online-Pranger „Topf Secret“ weitergeben. Die Behörde indes sitzt eigentlich zwischen allen Stühlen. Aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes muss sie nämlich Daten über Hygiene-Kontrollen herausgeben.

LANDSHUT „Topf Secret“ ist eine Internetplattform, die von „foodwatch“ bzw. „Frag den Staat“ betrieben wird. Die Behörden kämpfen deshalb mit einer Flut an Informationsanfragen. Allein bis Februar 2019 wurden deutschlandweit 19.000 Hygiene-Berichte angefordert, in Regensburg etwa waren es 70. Im konkreten Fall forderte „Topf Secret“ Informationen vom Landratsamt Landshut über den Gasthof, wann zuletzt Hygiene-Prüfungen stattgefunden hatten und ob es zu Beanstandungen kam.

Das Landratsamt informierte Ende Januar den Gastronomen, dass für seinen Landgasthof eine Anfrage vorliegt. Daraufhin schrieb der Gastwirt an das Amt, dass er sich gegen die Weitergabe des Berichts wehre, weil er befürchten müsse, dass diese zu seinem Nachteil im Internet veröffentlicht würden. Er argumentierte, dass das Landratsamt „in einer klaren Mitverantwortung“ stehe und Maßnahmen ergreifen müsse, um Veröffentlichungen über ,Topf Secret“ zu unterbinden, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Doch das Landratsamt entschied sich, die Informationen doch an die Internet-Plattform weiterzugeben. Daraufhin beantragte der Gastwirt vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung.

Geltend machte er einen Verstoß gegen das Prinzip des „Fairen Verfahrens“ sowie wegen Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte und sein Recht auf freie Berufsausübung. Das Verwaltungsgericht gab indes dem Gastwirt recht. Die Richter urteilten aufgrund der Aktenlage – zu einer öffentlichen Verhandlung kam es nicht –, dass die Klage des Gastronomen durchaus Erfolgsaussichten habe.

Deshalb erließen sie eine Anordnung, nachdem das Landratsamt die Hygiene-Berichte vorerst nicht herausgeben darf. Die Richter sprechen im Urteil sogar von einem „hohen Grad an Wahrscheinlichkeit auch für einen Erfolg“ der Klage gegen die Daten-Weitergabe.

Landshut