Achtung
Die Faschingszeit ist kein Freibrief – die Polizei verstärkt Kontrollen

14.02.2020 | Stand 31.07.2023, 21:04 Uhr
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Wie in den vergangenen Jahren werden die Beamten im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord auch heuer ein besonderes Augenmerk auf Faschingsnarren haben und in der Hochphase verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen.

Ingolstadt. Nach wie vor stellen Alkohol und Drogen eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar. Gerade in der „fünften Jahreszeit“, ist wieder mit einer Mehrzahl von berauschten Fahrzeugführern und damit einhergehend mit einer Häufung von Unfällen zu rechnen.

So kam es im Präsidialbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord im Überwachungszeitraum des Vorjahres zu 34 Verkehrsunfällen unter Alkohol- bzw. Drogeneinwirkung, wobei 18 Menschen verletzt wurden. Die Polizeibeamten stellten zudem 84 Alkohol- und 28 Drogendelikte ohne Unfallfolgen fest. In der Folge mussten 59 Fahrzeugführer ihren Führerschein an Ort und Stelle abgeben.

Die Zahlen belegen eindrucksvoll die Notwendigkeit polizeilicher Kontrollen, um schwere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Rauschmitteln zu verhindern. Neben der möglichen Gefährdung bzw. Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ergeben sich auch teils empfindliche Strafen für Fahrten in berauschtem Zustand. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Fahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.

Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen, auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich, zum Beispiel auf den Arbeitsplatz, haben kann.

Damit Sie Ihre „Faschingsgaudi“ genießen können und keine „bösen Überraschungen“ erleben, rät Ihre Polizei: Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer! Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen. Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.

Kelheim