18-Jähriger schwer verletzt
Nach Unfall beim Umzug in Teugn – Polizei wendet sich mit dringendem Appell an Faschingsbegeisterte

19.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:41 Uhr
−Foto: n/a

Am Samstag, 16. Februar, kam es beim Faschingsumzug in Teugn zu einem schweren Unfall: Ein alkoholisierter 18-Jähriger fiel von einem Faschingswagen und stürzte vier Meter in die Tiefe. Der junge Mann wurde schwer verletzt. Nun wendet sich die Polizei mit einem eindringlichen Appell an alle Faschingsbegeisterten.

TEUGN/KELHEIM Gerade beim Umgang mit Alkohol wünscht sich die Polizei mehr Verantwortung. „Die Faschingszeit soll ausgelassen und fröhlich sein, darf jedoch nicht durch alkoholbedingte Exzesse oder derart tragische Vorkommnisse überschattet werden“, so die Polizei. „Erkennbar alkoholisierte Personen haben auf Umzugswagen nichts verloren! Hier sind die jeweiligen Veranstalter, aber auch die Betreiber der Faschingswagen in besonderem Maße gefordert!“

Die Polizei bittet, Motivwagen, die Namen wie „Saufen wie die Sau“ oder „Zirkus Promilli“ tragen, nicht zu den Umzügen zuzulassen, „sie suggerieren eine völlig falsche Zielrichtung und verharmlosen den übermäßigen Konsum von Alkohol“. Man wolle die Faschingsfreude nicht trüben, „jedoch sollten wir gemeinsam derartigen Tendenzen entgegentreten“.

Der Brief der Polizei in Kelheim: Appell an die Vernunft

Wie bereits ausführlich in den Medien berichtet, ereignete sich am vergangenen Samstag, 16. Februar, beim Faschingsumzug in Teugn, Landkreis Kelheim, ein tragischer Unglücksfall, bei dem ein offensichtlich stark alkoholisierter 18-jähriger Teilnehmer/Mitfahrer von einem Faschingswagen vier Meter in die Tiefe stürzte und sich dabei schwerste Kopfverletzungen zuzog.

Die Polizeiinspektion Kelheim möchte diesen Vorfall zum Anlass nehmen und nochmals eindringlich an alle Verantwortlichen und Teilnehmer von Faschingszügen appellieren, um sicher durch die anstehenden Faschingsfeiern und -umzüge zu kommen. Auf einen besonnenen Umgang mit Alkohol dürfen wir in diesem Zusammenhang nachdrücklich hinweisen. Die Faschingszeit soll ausgelassen und fröhlich sein, darf jedoch nicht durch alkoholbedingte Exzesse oder derart tragische Vorkommnisse überschattet werden. Erkennbar alkoholisierte Personen haben auf Umzugswagen nichts verloren! Hier sind die jeweiligen Veranstalter, aber auch die Betreiber der Faschingswagen in besonderem Maße gefordert!

Zudem scheint die Brauchtumspflege des Faschings zumindest bei manchen Teilnehmern immer mehr in den Hintergrund zu rücken. Motivwagen wie „Saufen wie die Sau“ oder „Zirkus Promilli“ sollten aus Sicht der Polizei Kelheim bei traditionsreichen Faschingsveranstaltungen keine Bühne geboten werden. Sie suggerieren eine völlig falsche Zielrichtung und verharmlosen den übermäßigen Konsum von Alkohol. Es ist keinesfalls die Absicht der Polizei Kelheim, die Faschingsfreuden in Gänze zu trüben, jedoch sollten wir gemeinsam derartigen Tendenzen entgegentreten.

Wir hoffen, dass die kommende Faschingszeit ohne weitere Zwischenfälle ähnlicher Art auskommt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine unbeschwerte Faschingszeit und kommen Sie immer wohlbehalten nach Hause.

Ihre Polizei Kelheim

Kelheim